Steuern und Abgaben in der Verbandsgemeinde Wirges
Wofür bezahlt man Grundsteuer A ?
Grundsteuer A bezahlt man für die in einer Gemeinde liegende Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für Stückländereien.
Wofür bezahlt man Grundsteuer B ?
Grundsteuer B bezahlt man für die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke (bebaut und unbebaut).
Wie setzt sich die Grundsteuer A und die Grundsteuer B auf dem Abgabenbescheid zusammen ?
Die Grundsteuer A und die Grundsteuer B wird aufgrund des vom Finanzamt erlassenen Mess- bzw. Änderungsbescheides und des von der Gemeinde für das jeweilige Jahr festgesetzten Hebesatzes nach den Bestimmungen des Grundsteuergesetzes festgesetzt.
Warum bezahlt man einen Landwirtschaftskammerbeitrag ?
Aufgrund des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LwKG) in der jeweils gültigen Fassung wird für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundstücke) ein Beitrag zur Landwirtschaftskammer erhoben. Beitragsmaßstab ist der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag
Warum wird Ortskirchensteuer erhoben ?
Nach dem Kirchensteuergesetz (KiStG) - Landesgesetz – in der jeweils gültigen Fassung erheben die katholischen Kichengemeinden eine Ortskirchensteuer. Maßstab sind die Grundsteuermessbeträge der Grundsteuer A und Grundsteuer B. Den Hebesatz setzen die Kirchengemeinden fest.
- GRUNDSTEUERREFORM Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz
- Grundsteuerreform: Hilfestellungen bei der Abgabe der Grundsteuererklärung
- Grundsteuerreform – Information für land- und forstwirtschaftliches Vermögen
- Grundsteuerreform – Information für land- und forstwirtschaftliches Vermögen - Muster Datenstammblatt
- Erste Bescheide im Rahmen der Grundsteuerreform, Post vom Finanzamt voraussichtlich frühestens ab Mitte Oktober im Briefkasten
- Übersicht der Steuerhebesätze in den Gemeinden der Verbandsgemeinde Wirges als PDF-Datei