Bürgerservice

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der Verbandsgemeindeverwaltung Wirges

Steuern und Abgaben in der Verbandsgemeinde Wirges

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Wofür bezahlt man Grundsteuer A ?

Grundsteuer A bezahlt man für die in einer Gemeinde liegende Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für Stückländereien.

Wofür bezahlt man Grundsteuer B ?

Grundsteuer B bezahlt man für die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke (bebaut und unbebaut).

Wie setzt sich die Grundsteuer A und die Grundsteuer B auf dem Abgabenbescheid zusammen ?

Die Grundsteuer A und die Grundsteuer B wird aufgrund des vom Finanzamt erlassenen Mess- bzw. Änderungsbescheides und des von der Gemeinde für das jeweilige Jahr festgesetzten Hebesatzes nach den Bestimmungen des Grundsteuergesetzes festgesetzt.

Warum bezahlt man einen Landwirtschaftskammerbeitrag ?

Aufgrund des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LwKG) in der jeweils gültigen Fassung wird für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundstücke) ein Beitrag zur Landwirtschaftskammer erhoben. Beitragsmaßstab ist der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag

Warum wird Ortskirchensteuer erhoben ?

Nach dem Kirchensteuergesetz (KiStG) - Landesgesetz – in der jeweils gültigen Fassung erheben die katholischen Kichengemeinden eine Ortskirchensteuer. Maßstab sind die Grundsteuermessbeträge der Grundsteuer A und Grundsteuer B. Den Hebesatz setzen die Kirchengemeinden fest.


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