Ab dem 01.01.2024 wird es aufgrund einer Gesetzesänderung nicht mehr möglich sein, einen Kinderreisepass zu beantragen.
Auch Verlängerungen bzw. Aktualisierungen bereits ausgestellter Dokumente sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Eltern, die mit Ihren Kindern ins Ausland verreisen möchten, benötigen künftig einen Reisepass (37,50 €) oder Personalausweis (22,80 €). Diese Dokumente besitzen eine generelle Gültigkeit von sechs Jahren.
Unsere Empfehlung an die Eltern:
Sollte der Kinderreisepass Ihres Kindes in 2024 ablaufen, können Sie diesen noch bis Ende des Jahres 2023 um ein weiteres Jahr verlängern, oder erneuern lassen, um den kostengünstigeren Kinderreisepass in der nächsten Urlaubssaison nutzen zu können. Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende 2023 ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Kinderreisepässe wurden bisher im Bürgerbüro ausgestellt und konnten direkt nach Beantragung mitgenommen werden. Reisepässe und Personalausweise werden hingegen durch die Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt 3 – 4 Wochen.
Bitte beziehen Sie die Neuerungen im Passwesen ab 2024 in Ihre Urlaubsplanung mit ein.
Für Rückfragen steht ihnen das Bürgerbüro gerne zur Verfügung.