Die verkehrsberuhigende Maßnahme hat zum Ziel, den genannten Straßenabschnitt im Hinblick auf den dort ansässigen Seniorenwohnpark für dessen Bewohner sicherer zu gestalten.
Gemäß § 45 Abs. 9 StVO können innerörtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h auf Vorfahrtstraßen eingerichtet werden, wenn sich im unmittelbaren Bereich beispielsweise ein Senioren- oder Pflegeheim mit einem direkten Zugang zur Straße befindet.
Wir bitten um Beachtung!
![Lageplan 30er Zone](https://www.wirges.de/service/nachrichten-archiv-2023/14-12-2023-neue-tempo-30-zone-in-wirges/lageplan-quadrat.jpg?resize=8a1f7f:780x&cid=16sj.7xhv)