Für das Schuljahr 2021/2022 erhalten die Schülerinnen und Schülern der Grundschulen, der Sekundarstufe I und II sowie der in die Schulbuchausleihe einbezogenen Bildungsgänge der berufsbildenden Schulen von der jeweiligen Schule ein
· Merkblatt mit Informationen zum Antrag auf Lernmittelfreiheit
mit einem Antragsformular (insgesamt 6 Seiten) ausgehändigt.
Der Antrag auf Lernmittelfreiheit (2 Seiten) muss schriftlich bei dem zuständigen Schulträger gestellt werden, wenn Eltern die Teilnahme an der unentgeltlichen Ausleihe (Lernmittelfreiheit) wünschen.
Abgabefrist ist der 15. März 2021.
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur Startseite des Portals, auf welcher Sie den Antrag sowie das Merkblatt dazu ausdrucken und ausfüllen können:
Schuljahr 2021/2022: LMF-Online - Lernmittelfreiheit: Bildungsserver Rheinland-Pfalz (rlp.de)
Für Ihre Mühe bedanken wir uns im Voraus. Bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Schulverwaltungsamt