LANDTAGSWAHL und DIREKTWAHLEN am 14. März 2021
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
trotz erheblicher Bedenken wegen der gesundheitlichen Gefährdung der Wähler*innen sowie der Wahlhelfer*innen seitens der Wahlleitungen im Wahlkreis 6, der Verbandsgemeinde Wirges und der Ortsgemeinde Dernbach wurde vom Landeswahlleiter im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und für Sport in Rheinland-Pfalz eine flächendeckende Briefwahl abgelehnt.
Sie können ab sofort Briefwahlunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung beantragen!
Dafür haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
Nutzen Sie die nachfolgenden kontaktlosen Möglichkeiten der Briefwahlbeantragung um sich und die Mitarbeiter*innen der Verwaltung zu schützen:
1. schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung Wirges,
2. online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,
3. online, über die Website/Homepage der Verbandsgemeinde Wirges: https://www.wirges.de/briefwahl,
4. per Fax oder
5. durch einfache Email an die Verbandsgemeindeverwaltung Wirges: briefwahl@wirges.de.
Bitte beachten Sie den nachfolgenden Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen in Pandemie-Zeiten
Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen
in Pandemie-Zeiten
In den nächsten Tagen, bis spätestens zum 21.02.2021, werden Ihnen durch einen Versanddienstleister die Wahlbenachrichtigungen für die Wahlen (Landtagswahl, Wahl zur Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Wirges und Wahl zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Dernbach) am 14. März 2021 zugestellt. Wenn Sie an der Wahl per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie ab sofort die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.
Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:
- schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung Wirges,
- online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,
- online, über die Website der Verbandsgemeinde Wirges: https://www.wirges.de/briefwahl,
- per Fax oder
- durch einfache Email an die Verbandsgemeindeverwaltung Wirges: briefwahl@wirges.de
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!
Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.
Sie haben auch die Möglichkeit - während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wirges die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen.
Bitte berücksichtigen Sie dabei aber, dass das Rathaus wegen der Corona-Pandemie für den allgemeinen Besucherverkehr gesperrt ist und Stimmberechtigte nur einzeln eingelassen werden können.
Der Zutritt zum Rathaus ist nur mit medizinischer Gesichtsmaske (OP-Maske) oder einer Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 möglich!
Dadurch kann es zu zeitlichen Verzögerungen und Wartezeiten kommen.
Die Verwaltung bittet deshalb möglichst von einer persönlichen Vorsprache beim Wahlamt abzusehen. Nutzen Sie bitte die vielfältigen unter den Ziffern 1 – 5 aufgeführten Möglichkeiten (s. o.) für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen. Sie können den Briefwahlantrag auch ihrer/ihrem Stadt-/Ortsbürgermeister*in mitgeben.
Die Anträge werden zeitnah verarbeitet und die Briefwahlunterlagen an Sie kurzfristig versendet!
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten hellroten Wahlbrief für die Landtagswahl und dem orangefarbenen Wahlbrief für die Kommunalwahlen an die Verbandsgemeindeverwaltung schicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verbandsgemeindeverwaltung eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.
Telefonische Auskünfte erhalten Sie beim Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Wirges
Telefon: 02602 689114 oder 02602 689118 oder 02602 689111