Falls die Voraussetzungen für die Ermäßigung der Schmutzwassergebühren nach § 20 Abs.5 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Wirges vom 19.12.2016 gegeben sind, bitten wir termingerecht die Anmeldung auszufüllen und an die Verbandsgemeindewerke Wirges zurückzusenden. Die Verbandsgemeinde kann jederzeit die Nachprüfung der Viehzählung vornehmen.
Ulrike Pfirrmann
kaufmännische Werkleiterin
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