Dies betrifft den kleinen Sammelgraben innerhalb der Siedlungen bis hin zum ausgewachsenen Dorfbach. Eingespülte Laubansammlungen führen zu Verlegung / Verstopfung / Verklausung der Rohrdurchlässe innerhalb und außerhalb der Wohnbebauungen.
Die Folgen daraus sind Ein- bis Überstau des betreffenden Fließgewässers. Diese Ereignisse können mitunter zu erheblichen Schäden in direkter Gewässernähe und der weiteren Umgebung, bis hin zu Sachschäden an der Wohnbebauung führen.
Wir sind auf die Bereitschaft zur Zusammenarbeit unserer Bürger angewiesen. Wir bitten Sie, sich angemessen in Gewässernähe zu verhalten.
Quellenverweis: Broschüre der GFG und DWA „Tipps und Informationen für Gewässeranlieger“
Anfallende Laub- und Kleingeästmengen sind in geeigneten Behältern mit einem Mindestabstand von 5, besser 10 m zum Gewässer zu lagern. Nur so wird dem Ab- und Einspülen der Laubansammlungen in die Fließgewässer vergebeugt.