Nach der Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Stadt/Ortsgemeinde sind alle Eigentümer bebauter und unbebauter Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslage verpflichtet, den an ihr Anwesen grenzenden Straßen-/Gehwegbereich regelmäßig zu reinigen.
Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.
Wir hoffen, dass alle Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Wirges auch in Zukunft mit dazu beitragen, dass unsere Stadt/Ortsgemeinden ein gepflegtes Erscheinungsbild bieten.
Verbandsgemeindeverwaltung Wirges
Fachbereich 4 Verbandsgemeindewerke, Straßen und Gewässer