BUNDESTAGS- UND LANDRATSWAHL
am 23. Februar 2025
Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen
Achtung verkürzte Fristen!
Ausnahmsweise muss alles ein bisschen schneller gehen…
So können Sie jetzt schon Briefwahl beantragen:
- Schreiben Sie eine E-Mail (mit Vor-/Nachname, Adresse und Geburtsdatum) an: briefwahl@wirges.de
- persönlich im Rathaus
- durch einen Brief an die Verwaltung (mit Vor-/Nachname, Adresse und Geburtsdatum)
ABER: Die entsprechenden Stimmzettel liegen (bundesweit) frühestens ab 07.02. vor, sodass die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab 10.02. versendet bzw. ausgegeben werden können.
Anfang Februar erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und können dann wie gewohnt auch auf folgenden Wegen Ihre Unterlagen beantragen:
- schriftlich, durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder
- online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!
Telefonische Auskünfte erhalten Sie beim Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Wirges.
Bekanntmachungen der VG Wirges
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag und für die Wahl der Landrätin/des Landrats des Westerwaldkreises am Sonntag, 23. Februar 2025 sowie der etwaigen Stichwahl der Landrätin/des Landrats am 09. März 2025
- Bekanntmachung der Wahlleiterin zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis
- Bekanntmachung des Tages der Wahl der/desLandrätin/Landrats - und über die Einreichung von Wahlvorschlägen
- Bekanntmachung zu Plakatierungsgenehmigungen im Bereich der Verbandsgemeinde Wirges im Rahmen der Bundestagswahl am 23. Februar 2025