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Sondersitzung des Verbandsgemeinderates anlässlich dem Insolvenzverfahren der Katharina Kasper ViaSalus GmbH


Die Zukunft der Katharina Kasper ViaSalus GmbH mit seinen Einrichtungen u.a. in Dernbach (Herz-Jesu-Krankenhaus sowie die Pflegeheime St. Agnes und St. Josef) war zuletzt in die Schlagzeilen geraten, weil das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Aus diesem Grund hatte Bürgermeister Michael Ortseifen zu einer Sondersitzung des Verbandsgemeinderates und der Ortsbürgermeisterkonferenz am 21.02.2019 im Wirgeser Rathaus eingeladen.

Als Gäste und Betroffene waren hierzu auch von der Katharina Kasper ViaSalus GmbH Frau Elisabeth Disteldorf, Geschäftsführerin, Herr Nicolai Förster (WMC Helthcare), Sanierer, Herr Friedemann Schade (Kanzlei BRL), Fachanwalt Insolvenzrecht, Herr Dr.Eike Happe (Kanzlei Eckert), Sachverwalter, Frau Annika Belgrath, Einrichtungsleiterin St. Agnes und St. Josef, sowie die Mitarbeitervertretungen Frau Beate Pohl, Herz-Jesu-Krankenhaus, Herr Mike Gerlach, Seniorenzentrum St. Josef, und Frau Melanie Sado, Seniorenzentrum St. Agnes, eingeladen.

Der Bürgermeister begrüßte die Gäste und die Vertreter und Mitarbeitervertreter der Katherina Kaspar ViaSalus GmbH. Er betonte, dass Bedeutung und Ziel dieser Veranstaltung sei, den Einrichtungen am hiesigen Standort Unterstützung und Solidarität zu zeigen. Es sei nun wichtig, für die grundsätzliche Problematik der Standorte im ländlichen Raum Aufmerksamkeit bei den Vertretern der Landes- und Bundespolitik zu schaffen und zukunftsorientiert und nachhaltig die medizinische Versorgung und die Versorgung älterer Menschen sicher zu stellen. Die Politik müsse in die Pflicht genommen werden, endlich kraftvoll zu handeln.

Anschließend übergab der Bürgermeister zunächst der Geschäftsführerin, Frau Elisabeth Disteldorf, und anschließend den weiteren Gästen der Katherina Kaspar ViaSalus GmbH das Wort. Frau Disteldorf dankte dem Verbandsgemeinderat und den Vertretern der Stadt / Ortsgemeinden für die Unterstützung und Solidarität und die vorgelegte Resolution. Herr Schade gab einen Einblick in das Insolvenzrecht und wie man nun das Unternehmen im Insolvenzverfahren begleitet. Gemeinsam mit Herrn Nicolai Förster erläuterten sie den Anwesenden, dass das Ziel des Eigenverwaltungsverfahrens eine auf Dauer gerichtete Sanierung sei mit den dafür erforderlichen Maßnahmen und auch nicht vermeidbaren schmerzhaften Einschnitten. In welchen Bereichen welche Einschnitte und in welchem Ausmaß anstehen, das sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt und muss noch durchleuchtet werden. Die Versorgung soll weiterhin gewährleistet bleiben und der Versorgungsauftrag weiter sichergestellt sein. Diese Ziele und die Wirtschaftlichkeit müssen in dem Sanierungskonzept zusammengeführt werden.

Die Mitarbeitervertreterin Beate Pohl berichtete, dass die Mitarbeiter/innen geschlossen hinter der Katherina Kaspar ViaSalus GmbH stehen und motiviert sind. Allerdings verunsichere die Art und Weise der Berichterstattung in der Presse die Mitarbeiter/innen. Dazu tragen auch daraus resultierende zunehmende Abwerbungsversuche anderer Einrichtungen an die hiesigen Mitarbeiter/innen bei. Frau Pohl teilte weiter mit, dass die Mitarbeitervertretungen den Wunsch haben, mehr in die Verfahren eingebunden zu werden. In gleicher Weise äußern sich auch die Mitarbeitervertreter Mike Gerlach und Melanie Sado.

Anschließend wurden Fragen aus dem Gremium von den Gästen beantwortet. Bezüglich der Zukunft sicherten Herr Schade und Herr Förster zu, dass es keine Standortschließungen geben werde und die Qualität der Patientenversorgung erhalten bleiben soll. Die über Jahre angesammelten Überstunden der Mitarbeiter/innen werden nicht im Zuge des Verfahrens eingefroren, sondern können Zug um Zug von den Mitarbeiter/innen abgefeiert werden, soweit dies für die Patientenversorgung vertretbar ist, bzw. würden ansonsten anderweitig abgegolten werden. Wenn Kündigungen tatsächlich erforderlich sein sollten, werden diese sozialverträglich gehalten.

Anschließend verabschiedeten die Mitglieder des Verbandsgemeinderates und der Ortsbürgermeisterkonferenz einstimmig nachfolgende Resolution:

 

Resolution des Verbandsgemeinderates und der Ortsbürgermeisterkonferenz Wirges

1.    Der Verbandsgemeinderat Wirges und die Ortsbürgermeisterkonferenz appellieren an die Geschäftsführung der Katharina Kasper ViaSalus GmbH, sowie den Sachwalter der Gläubiger, bei der anstehenden Restrukturierung und Neuaufstellung des Unternehmens neben der unbestritten notwendigen betriebswirtschaftlichen Betrachtung auch den Versorgungsauftrag für die Region und damit die wohnortnahe stationäre medizinische Versorgung, die Sicherstellung einer menschenwürdigen Betreuung der älteren Menschen sowie die große Bedeutung als Arbeitgeber in der Region im Blick zu behalten.

Im zu erstellenden Sanierungsplan dürfen nicht ausschließlich betriebswirtschaftliche Kennzahlen eine Rolle spielen. Die Folgen für die Versorgung der Bevölkerung in der Region müssen ebenfalls berücksichtigt bleiben.

Der Erhalt der Einrichtungen in ihrer Leistungsbreite muss das Ziel der Neustrukturierung sein.

2.    Der Verbandsgemeinderat und die Ortsbürgermeisterkonferenz appellieren an die Krankenkassen als Kostenträger, die auskömmliche Finanzierung von kleineren Krankenhäusern im ländlichen Raum wie hier in Dernbach nachhaltig sicherzustellen. Hierzu wurde das System der Sicherstellungszuschläge geschaffen. Diese müssen bei Bedarf sowohl in ausreichender Höhe als auch zeitnah fließen, damit die Liquidität der Kliniken gesichert ist.

Sicherstellungszuschläge sind vorgesehen für Krankenhäuser, die sich zwar aufgrund eines geringen Versorgungsbedarfs nicht kostendeckend aus den regulären Mitteln des Entgeltsystems für Krankenhäuser finanzieren können, aber dennoch für eine flächendeckende Basisversorgung unverzichtbar sind. Diese Voraussetzungen sind beim Krankenhaus Dernbach derzeit nicht erfüllt. Es sollte aber geprüft werden, ob eine Weiterentwicklung der Vorgaben zu einer dauerhaften und nachhaltigen Finanzierung der Krankenhäuser im ländlichen Bereich beitragen könnte. Das Krankenhaus Dernbach ist unverzichtbarer Bestandteil der Versorgung des unteren Westerwaldkreises.

Die Krankenkassen haben aus Sicht des Verbandsgemeinderates und der Ortsbürgermeisterkonferenz die Verpflichtung, die Beiträge ihrer Mitglieder so einzusetzen, dass in der Grund- und Regel-Versorgung keine Zwei-Klassen-Versorgung zwischen städtisch und ländlich geprägten Regionen eintritt. Die Bevölkerung im ländlichen Raum hat den gleichen Anspruch auf Zugang zu medizinischen Leistungen in akzeptabler Zeit und Entfernung, wie dies im  städtischen Umfeld der Fall ist.

3.    Der Verbandsgemeinderat und die Ortsbürgermeisterkonferenz appellieren an die Bundes- und Landespolitik, sich dafür zu verwenden, die politisch gesetzten Rahmenbedingungen in der Gesundheitspolitik so zu gestalten, dass auch kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum überlebensfähig sind.

4.    Der Verbandsgemeinderat und die Ortsbürgermeisterkonferenz appellieren an die Landesregierung, sich für den Erhalt des Krankenhauses Dernbach einzusetzen. Dies entspricht der Zielsetzung des Landes Rheinland-Pfalz zur Stärkung des ländlichen Raumes. Nicht umsonst sind die Aufwendungen für die umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen der letzten Jahre regelmäßig mit großen Beträgen aus Landesmitteln gefördert worden. Das Krankenhaus ist eine der wichtigsten öffentlichen Einrichtungen der Daseinsvorsorge und der Gesundheitsversorgung im Unteren Westerwald und wichtiger Bestandteil für die Aufrechterhaltung der Funktion des kooperierenden Mittelzentrums Dernbach, Montabaur, Wirges nach dem Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV).

5.    Der Verbandsgemeinderat und die Ortsbürgermeisterkonferenz appellieren an die Ärzteschaft der Region, im Interesse der Aufrechterhaltung der stationären Versorgung der Menschen im unteren Teil des Westerwaldkreises die Möglichkeit zu einer besseren Verzahnung des stationären Angebotes mit den niedergelassenen Ärzten zu nutzen. Kooperationsmöglichkeiten sollten im Interesse des Krankenhauses, der niedergelassenen Ärzte sowie der Patienten intensiv geprüft werden. Notwendige stationäre Behandlungen sollten – soweit möglich – am Standort Dernbach erfolgen.

6.    Der Verbandsgemeinderat und die Ortsbürgermeisterkonferenz appellieren an die Menschen in der Region, bei der Notwendigkeit eines stationären Krankenausaufenthaltes immer zu prüfen, ob die notwendige medizinische Leistung nicht auch genauso gut im Krankenhaus Dernbach erbracht werden kann. Jede Leistung, die dort gut und qualifiziert möglich ist, sollte auch dort vorgenommen werden.

7.    Der Verbandsgemeinderat und die Ortsbürgermeisterkonferenz appellieren an die Träger der Krankenhäuser in der Region, Möglichkeiten der Kooperation der Häuser verstärkt zu prüfen um Synergieeffekte auszuloten. Die Vertreter der Kommunalpolitik werden gebeten, solche Kooperationen aktiv mit zu unterstützen.

8.    Der Verbandsgemeinderat und die Ortsbürgermeisterkonferenz fordern die Kassenärztliche Vereinigung auf, die Einrichtung einer Notfall- bzw. sog. „Portalpraxis“ am Standort des Krankenhauses Dernbach ernsthaft zu prüfen. 

9.    Der Verbandsgemeinderat und die Ortsbürgermeisterkonferenz weisen darauf hin, dass ein Erhalt des Herz-Jesu-Krankenhauses und der beiden Dernbacher Senioreneinrichtungen geboten ist. In Bezug auf die demografische Entwicklung ist die wohnortnahe medizinische und pflegerische Versorgung in der am Herz-Jesu-Krankenhaus vorgehaltenen Leistungsbreite gerade für die älteren Menschen von erheblicher Bedeutung. Zudem tragen das Krankenhaus wie auch die Seniorenzentren zum Erhalt der Attraktivität der Region für alle Wirtschaftsbereiche sowohl für die Gewinnung neuer als auch für den Verbleib vorhandener Fachkräfte bei und sind ein wichtiger Auftraggeber der heimischen Wirtschaft.    

10.  Der Verbandsgemeinderat und die Ortsbürgermeisterkonferenz erklären sich solidarisch mit den im Krankenhaus und den Seniorenheimen tätigen Menschen. Die Ärzte, Pflegekräfte und alle anderen Mitarbeiter haben all die Jahre mit großem Engagement sehr gute und kompetente Arbeit für die Patienten geleistet und den guten Ruf der Einrichtungen nachhaltig begründet. Dies gilt auch heute unter den augenblicklich schwierigen Bedingungen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Krankenhaus und Seniorenzentren wird daher der größte Respekt und Anerkennung für die bisher geleistete und noch zu erbringende Arbeit entgegen gebracht. Dem Verbandsgemeinderat und der Ortsbürgermeisterkonferenz ist bewusst, dass die Betroffenen einerseits Sorge um die Zukunft ihres Arbeitsplatzes haben, andererseits Fachkräfte überall gesucht werden. Im Interesse der Einrichtungen appellieren sie an die Mitarbeiter, sich nicht vorschnell beruflich neu zu orientieren und das einzuschlagende Sanierungskonzept tatkräftig zu unterstützen.  

      Der Verbandsgemeinderat und die Ortsbürgermeisterkonferenz fordern die Geschäfts- 
      führung und den Sachwalter der Gläubiger auf, während der Erstellung des Sanierungs-
      planes einen engen Kontakt mit den Mitarbeitern zu pflegen, damit diese kontinuierlich
      über Planung und eintretende Entwicklungen informiert sind. Verbunden damit ist die
      Forderung nach dem Erhalt aller Arbeitsplätze am Standort Dernbach.

11. Der Verbandsgemeinderat und die Ortsbürgermeisterkonferenz appellieren an alle Ver-
       antwortlichen beim Träger, den Gläubigern, der Politik und den Kostenträgern, eine zu-
       kunftsfähige Strategie für den Erhalt des Krankenhauses und der Seniorenzentren St.
       Agnes und St. Josef zu entwickeln und diese nachhaltig umzusetzen. Nur so kann eine
       wohnortnahe und qualitativ anspruchsvolle Versorgung der Menschen durch vernetzte
       ambulante und stationäre Angebote erhalten bleiben.

12. Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
       der Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Wirges sowie der Bürgermeister der Stadt
       Wirges stellen abschließend fest, dass sie all ihre politische Kraft zum Erhalt des Herz-
       Jesu-Krankenhauses Dernbach und der Seniorenzentren St. Agnes und St. Josef in
       Dernbach einsetzen werden.

 

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