Wirtschaft
Die Verbandsgemeinde Wirges setzt auf eine starke Wirtschaft mit einem Mix aus allen Bereichen wie Handel, Produktion und Dienstleistung.
Benötigten Sie Unterstützung oder haben Sie Fragen zur Wirtschaftsförderung, stehen wir Ihnen in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Westerwaldkreises gerne als unkomplizierter Ansprechpartner zur Verfügung.
Als Gesellschafter ist es uns möglich, auf die Kompetenz der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Westerwaldkreis mbH (WFG) zurückzugreifen. Die WFG hat ihre Geschäftsstelle bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur und ist ebenfalls Ansprechpartner bei allen Fragen der Wirtschaftsförderung.
Kontakt:
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Westerwaldkreis mbH
Peter-Altmeier-Platz 1
56410 Montabaur
Tel.: (0 26 02) 1 24 – 0
Fax: (0 26 02) 1 24 – 588
Ansprechpartner für Existenzgründer und Unternehmer
Seit Anfang 2010 steht bei Existenzgründungen und für Unternehmerinnen und Unternehmer eine neue Einrichtung zur Verfügung, die auf dem Weg durch die behördlichen Anforderungen aktiv begleitet und unterstützt: der Einheitliche Ansprechpartner (EAP).
Der Einheitliche Ansprechpartner informiert bereits im Vorfeld einer Existenzgründung über alle zu bedenkenden Schritte, besonders über die erforderlichen Behördengänge, Formulare und notwendigen Unterlagen. Er steht Gründerinnen und Gründern ebenso zur Seite wie auch den bereits bestehenden Unternehmen und unterstützt sie bei der Erlangung behördlicher Genehmigungen.
Der EAP koordiniert die notwendigen Verfahren, zum Beispiel Genehmigungen nach dem Gewerberecht und der Handwerksordnung und überwacht die Fristeinhaltung. Er weiß, wer zu welchen Fragen noch genauer und gezielter beraten kann oder wo es weitere unterstützende Angebote gibt. Er stellt darüber hinaus Kontaktdaten von zuständigen Behörden, von Verbänden und Organisationen zur Verfügung.
Die jeweils zuständigen Behörden behalten ihre Zuständigkeit. Die vertiefende, qualifizierte Beratung bleibt ihre Aufgabe. Sie arbeiten jedoch eng mit dem EAP zusammen.
Verfahren des Baurechts, steuerrechtliche Verfahren und solche, die nicht speziell an Unternehmer gerichtet sind, sondern auf „Jedermann" zutreffen, wie z.B. die Erneuerung des Personalausweises fallen nicht in die Zuständigkeit des EAP.
Der EAP hat seinen Ursprung in der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die die Dienstleistungserbringung innerhalb des Europäischen Binnenmarkts erleichtern soll. Der EAP steht jedoch nicht nur EU-Staatsangehörigen, sondern auch Inländern zur Verfügung.
Ob Gründerinnen und Gründer sowie Unternehmerinnen und Unternehmer die Unterstützung des EAP nutzen, bleibt ihnen überlassen. Sie können auch während des Verfahrens vom EAP zur Behörde wechseln und umgekehrt. Wichtig ist: Die Unterstützung durch den EAP ist kostenlos.
So erreichen Sie den Einheitlichen Ansprechpartner:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Einheitlicher Ansprechpartner
Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz
Telefon (02 61) 120-2222
Telefax (02 61) 120-882222
eap-sgdnord@poststelle.rlp.de
oder im Internet unter: http://www.eap.rlp.de