Balkonkraftwerkförderung
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Sonderprogramm zur Förderung von Balkonkraftwerken in der Verbandsgemeinde Wirges
Ziel der Förderung ist es, durch die Verwendung von Balkonkraftwerken den Einsatz von erneuerbaren Energien innerhalb der Verbandsgemeinde Wirges zu erhöhen und damit einen lokalen Beitrag zur Verringerung von Treibhausgasemissionen und somit zum Klimaschutz zu leisten.
Gefördert wird die Errichtung von Balkonkraftwerken (steckbare Solarmodule mit der gesetzlichen Leistung eines Wechselrichters an einem angeschlossenen Stromkreis) an zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden oder Wohneinheiten in der Verbandsgemeinde Wirges.
Antragsberechtigt sind:
- Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden
- Mieterinnen und Mieter in Wohngebäuden (mit Zustimmung des Eigentümers)
innerhalb der Verbandsgemeinde Wirges
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- eine Kopie der Rechnung über das angeschaffte Gerät (mit Modellbeschreibung); alternativ eine Kopie des Angebotes oder ein Screenshot bei digitaler Bestellung
- ein Nachweis, dass das Balkonkraftwerk angeschlossen wurde; hierzu ist eine Registrierung des Balkonkraftwerkes beim Marktstammdatenregister (MaStR) notwendig (PDF-Anleitung)
- bei Mieterinnen und Mietern die Zustimmungserklärung des Eigentümers
Antrag zur Balkonkraftwerkförderung
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