Kindertagesstätten
Vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt haben Kinder einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Förderung umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes als Individuum und Teil einer Gruppe. Der Rechtsanspruch umfasst im Rahmen der Öffnungszeiten der Tageseinrichtung montags bis freitags eine tägliche Betreuungszeit von regelmäßig durchgängig sieben Stunden, die als Vormittagsangebot ausgestaltet sind.
Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr ist der Besuch der Kindertageseinrichtung beitragsfrei. Plätze für Kinder unter zwei Jahren und für Schulkinder sind beitragspflichtig.
Für Kindern, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gewährleistet der örtliche Träger der Jugendhilfe die bedarfsgerechte Bereitstellung von geeigneten Plätzen in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege.
Aufgrund der demographischen Entwicklung im Bereich der Kindertagesbetreuung werden in allen kommunalen Kindertageseinrichtungen in der Verbandsgemeinde Wirges, neben dem gesetzlich vorgegebenen Rechtsanspruch auf eine durchgängige 7-stündige Betreuungszeit, Plätze im 8-Stunden-Block bzw. 9-Stunden-Block angeboten. Diese sind vorwiegend berufstätigen Eltern vorbehalten.
Eine durchgehende Betreuung von Schulkindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist ebenfalls gewährleistet.
Neben dem Angebot an Ganztagsschulen, steht der Hort der Verbandsgemeinde Wirges, mit Standort am Schulzentrum in Wirges, für die pädagogische Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 14 Jahren zur Verfügung. Hier werden Kinder täglich in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr und in den Schulferien von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr betreut.