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Stadt Wirges

Die Ordnungsbehörde informiert

Seit geraumer Zeit kommt es immer wieder zu Behinderungen bei der Müllabholung seitens des Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetriebes (WAB) durch verkehrswidrig abgestellte PKW. Aufgrund dessen wurde die Müllabholung in Teilen der v.g. Straßen an einem Tag komplett ausgesetzt oder verschoben.

Wie Sie sich sicherlich vorstellen können, führte dies zu einer großen Unzufriedenheit der betroffenen Bewohner.

Sicher ist Ihnen bekannt, dass im Regelfall jeden Montag die Müllabholung durch den WAB in Wirges erfolgt. Damit die Müllabholung in den Straßen „Hans-Böckler-Straße“, „Martin-Luther-Straße“ und „Walter-Liebig-Straße“ reibungslos durchgeführt werden kann, ist es wichtig, dass Rücksicht auf die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung genommen wird.

Damit es zukünftig zu keinen Schwierigkeiten bei der Müllabholung kommt, möchten wir Sie um Folgendes bitten:

Nach Möglichkeit sollten Sie zum Parken Ihr eigenes Grundstück nutzen. Natürlich ist uns bewusst, dass nicht jeder einen eigenen Stellplatz oder eine Garage hat. Abhilfe könnte hier auch das Anmieten anderer privater Stellplätze schaffen. Stehen auch diese Flächen nicht zur Verfügung, muss das Parken zwangsläufig im öffentlichen Verkehrsbereich erfolgen. Sollte dies der Fall sein, bitten wir um Beachtung, dass das Fahrzeug entsprechend den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (allgemeine Halt- und Parkregelungen des § 12) abgestellt wird und auf eventuell bestehende Regelungen mittels Verkehrszeichen Rücksicht genommen wird.

Insbesondere die Einmündungsbereiche „Martin-Luther-Straße / Hans-Böckler-Straße“ sowie „Martin-Luther-Straße / Walter-Liebig-Straße“ sollten unbedingt freigehalten werden, da die WAB diese als Rangierfläche benötigt. Wir bitten Sie daher auch um Beachtung der aktuell mobil eingerichteten Halteverbote im Zuge der Martin-Luther-Straße.

Ebenso bitten wir um Beachtung über das bestehende Halteverbot in der „Hans-Böckler-Straße“. Aufgrund der geringen Straßenbreite ist ein Parken hier generell nicht erlaubt.

Durch die Beachtung der oben genannten Punkte kann verhindert werden, dass es zukünftig zu Problemen bei der Müllabholung kommt. Sollte es vermehrt zu Behinderungen bei der Müllabholung kommen, ist nicht ausgeschlossen, dass die WAB die Abholung nur noch an festgelegten Sammelstellen durchführt. Hierdurch entsteht für Sie, als betroffenen Anwohner, ein Mehraufwand und das Stadtbild leidet darunter.

Zuletzt möchten wir noch zu bedenken geben, dass auch Rettungs- und Einsatzfahrzeuge (Rettungsdienst, Feuerwehr) aufgrund von verkehrswidrig parkenden Fahrzeugen behindert werden können. Hier kommt es manchmal auf wenige Minuten an.

Sollten Sie weitere Rückfragen oder Anmerkungen zu der Thematik haben, können Sie sich gerne per E-Mail an ordnungsamt@wirges.de mit uns in Verbindung setzen.

Wir bedanken uns vorab für Ihr aktives Mitwirken und Ihre Kooperation.   

 

Verbandsgemeindeverwaltung
 - Ordnungsbehörde -
56422 Wirges

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