Da Ihnen die Verkehrssicherungspflicht obliegt, können Sie im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden. Der regelmäßige Rückschnitt ist Pflicht, um Behinderungen und Sachbeschädigungen bei Kraftfahrzeugen zu vermeiden. Zu einer gefährlichen Behinderung können Zweige auch für Kinder, ältere Menschen und Radfahrer werden. Regen oder Schnee drücken die Äste oft noch weiter nach unten, wodurch die freie Durchfahrt bzw. Durchgang zusätzlich erschwert wird.
Hecken bzw. Sträucher dürfen nur bis zu Ihrer Grundstücksbegrenzung (Gartenzaun oder -mauer) reichen. Gehwege sind bis zu einer Höhe von 2,30 m, Radwege bis 2,50 m und Fahrbahnen bis zu 4,50 m von jeglichem Überwuchs freizuhalten.
An Straßeneinmündungen und -kreuzungen sollten Hecken, Sträucher und Anpflanzungen stets so niedergehalten werden, dass eine ausreichende Übersicht für die Kraftfahrer gewährleistet ist.
Schneiden Sie auch Hecken, Sträucher und Bäume im Bereich von Straßenlampen und Verkehrszeichen so weit zurück, dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen und die Verkehrszeichen mühelos erkannt werden können. Besonders die Straßenlampen sind ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheit. Deren einwandfreie Funktion soll auch Sie in der Dunkelheit vor möglichen Gefahren schützen.
Wir bitten Sie um Beachtung.
Verbandsgemeindeverwaltung Wirges
Fachbereich 4 Verbandsgemeindewerke, Straßen und Gewässer