
Das eingeschränkte Haltverbot wird aufgrund von erhöhtem Begegnungsverkehr und gefährlichen Verkehrssituationen notwendig, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten sowie Unfälle zu vermeiden.
Diese Regelung wird ab Aufstellung der Verkehrszeichen für die Dauer von 3 Monaten zunächst zur Erprobung gelten.
Verstöße gegen diese Regelung werden vom Ordnungsamt kontrolliert und entsprechend geahndet.
Wir bitten alle Anwohner und Verkehrsteilnehmer, die Schilder entsprechend zu beachten und ihre Fahrzeuge außerhalb des Bereichs zu parken.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation. Bei Fragen oder weiteren Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Verbandsgemeindeverwaltung
- Ordnungsbehörde -
56422 Wirges