Diese sogenannten Windbruchhölzer stellen ernstzunehmende Gefahren für Spaziergänger und Verkehrsteilnehmer dar. Daher ist ein sorgfältiger und sicherer Umgang mit ihnen unerlässlich.
Nachfolgend möchten wir die wichtigsten Hinweise für den Umgang mit Windbruchholz in unserem Gemeindewald kurz darstellen.
Sicherheit hat oberste Priorität
Hängende oder unter Spannung stehende Baumstämme können unkontrolliert brechen oder umstürzen. Um Gefährdungen zu vermeiden, sollten solche Bäume umgehend der zuständigen Revierleiterin, Frau Laura Meichsner, oder Stefan Hetger (1. Beigeordneter, Forst & Bauhof) gemeldet werden.
Wer darf Windbruchholz aufarbeiten?
Die Aufarbeitung von Windbruchholz erfordert Fachkenntnisse und Erfahrung. Daher darf sie ausschließlich durch die professionellen Fachkräfte des Forstbetriebs oder autorisierte Personen mit entsprechender Qualifikation durchgeführt werden. Der Selbstwerberschein zur Brennholzaufarbeitung bietet hier nicht die entsprechende Qualifikation.
Anmeldung und Genehmigungen
Holzstämme und -stücke, die nach der Aufarbeitung durch die Forstmitarbeiter am Wegrand liegen, können grundsätzlich nur dann von Privatpersonen weiterverarbeitet werden, wenn zuvor eine ausdrückliche Genehmigung durch die zuständige Revierleiterin erteilt wurde. Dieses Holz unterliegt den gleichen Kaufbedingungen wie das zugeteilte Brennholz und darf erst nach entsprechender Freigabe entnommen werden. Die Aneignung von Nutzholz aus dem Gemeindewald ohne vorherige Genehmigung/Zuteilung durch die Revierleitung erfüllt den Tatbestand des Holzdiebstahls.
Fazit
Die Aufarbeitung von Windbruchholz erfordert eine gut durchdachte, sichere und abgestimmte Vorgehensweise. Um Risiken zu vermeiden und einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, ist eine Absprache mit der Revierleiterin zwingend erforderlich. Die Aneignung von Holz ohne ausdrückliche Genehmigung/Zuteilung ist rechtswidrig.
Vielen Dank für Ihr/euer Verständnis und Ihre/eure Mithilfe zur Sicherheit in unserem Gemeindewald.
Laura Meichsner (Revierleiterin - mobil: 0162 2519331, email: laura.meichsner@wald-rlp.de)
Stefan Hetger (1. Beigeordneter, Forst & Bauhof – mobil: 0171 6509649, email: stefan.hetger@oetzingen.de)