Öffentliche Einrichtungen der Ortsgemeinde Niedersayn
Die Ortsgemeinde erfüllt ihre Aufgaben im Bereich der Daseinsvorsorge u.a. durch die Schaffung und Unterhaltung öffentlicher Einrichtungen. Sie erfüllt dadurch den in der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz normierten Auftrag, innerhalb der Grenzen ihrer Leistunsfähigkeit die für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohner erforderlichen öffentlichen Einrichtungen zu schaffen.
Welche Einrichtungen im Einzelnen geschaffen werden sollen, bleibt dabei der Entscheidung der Ortsgemeinde überlassen. Gleiches gilt für die Entscheidung über die Aufrechterhaltung einer öffentlichen Einrichtung.