Die Halteverbotszone erstreckt sich über die Straßen „Bahnhofstraße“, „Gartenstraße“, „Rheinstraße“, „Südstraße“, „Hauptstraße“ sowie teilweise über die Straßen „Nordstraße“, „Töpferstraße“, „Bergstraße“ sowie „Hinterer Kettengarten“
Das Parken ist seit der Aufstellung der Verkehrszeichen nur noch in den gekennzeichneten Parkflächen erlaubt. In untenstehender Grafik können die betroffenen Bereiche der Halteverbotszone im Detail entnommen werden:
Vor Einrichtung der Halteverbotszone wurde festgestellt, dass Fahrzeuge oftmals verkehrswidrig abgestellt wurden und es so teilweise auch zu Behinderungen von Rettungs- und Einsatzkräften kam. Hinzu kommt, dass die Durchfahrt für Fahrzeuge unattraktiver gestaltet werden soll, damit der Verkehr überwiegend die vorhandene Ortsumgehung befährt. Es ist mit einem Rückgang des Durchgangsverkehrs zu rechnen.
Die Örtlichkeiten werden nun verstärkt kontrolliert. Bei einem Verstoß gegen die Parkregelung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 25 € geahndet werden kann. Kommt es zu Behinderungen von Rettungsfahrzeugen im Einsatz, so ist mit einem höheren Bußgeld zu rechnen.
Wir bitten die betroffenen Verkehrsteilnehmer um Beachtung der neuen Regelung.
Verbandsgemeinde Wirges
- Straßenverkehrsbehörde -
56422 Wirges