Bitte beachten:
Der Martinszug ist eine Veranstaltung im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 26. CoBeLVO (Religionsausübung). Es gilt daher das Abstandsgebot nach § 3 Abs. 1 Satz 1 26. CoBeLVO, wobei Familien selbstverständlich zusammenstehen oder gehen dürfen. Gemeinsames Singen ist in reduziertem Maße möglich.
Pech- oder Wachsfackeln sind nicht erlaubt. Wir freuen uns jedoch über ganz viele andere bunte und leuchtende Laternen.
Es wäre schön, wenn die Anwohner der betreffenden Straßen ihre Häuser und Wohnungen ebenfalls mit Laternen oder Lichtern schmücken.
Eine weitere Bitte an die Anwohner: Bitte halten Sie die Straßen während des Martinszuges von parkenden Fahrzeugen frei, damit der Zug ungehindert passieren kann.
Am Martinsfeuer gibt es von der Ortsgemeinde für jedes Kind eine Martinsbrezel. Ich bitte darum, die verschiedenen Ausgabestationen zu nutzen und entsprechend Abstand zu halten. Auf den Getränkeausschank und die Würstchenausgabe müssen wir in diesem Jahr verzichten.
Nicole Hampel
Ortsbürgermeisterin