Ein leidiges Thema – Anleinpflicht für Hunde und Verunreinigungen durch Hundekot
Aus gegebenem Anlass möchte an dieser Stelle erneut auf die geltende Gefahrenabwehrverordnung hinweisen. Hierin heißt es:
„§ 4 Anleinpflicht für Hunde
(1) Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Stadt-/Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden.
Außerhalb bebauter Stadt-/Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern.
…
(2) Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass diese öffentliche Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet.“
Weiter heißt es:
„§ 7 Zuwiderhandlungen
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 48 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig auf öffentlichen Straße und öffentlichen Anlagen
- …
- 4.. entgegen § 4 Abs. 1 S. 1 auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Stadt-/Ortslagen einen Hund nicht anleint.
- 5. entgegen § 4 Abs. 1 S. 2 einen Hund außerhalb bebauter Stadt-/Ortslagen nicht sofort und ohne Aufforderung anleint, wenn sich andere Personen nähern.
- 6. entgegen § 4 Abs. 2 entstandene Verunreinigungen nicht oder nicht ordnungsgemäß beseitigt.
…
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden. …“
Liebe Hundebesitzer, die Ortsgemeinde möchte von der Anwendung dieser Vorschrift nur ungern Gebrauch machen.
Sollte die Sorglosigkeit und Rücksichtslosigkeit einiger weniger Hundebesitzer jedoch nicht auf andere Art und Weise abgestellt werden können, sieht die Ortsgemeinde sich gezwungen, bei Verstößen gegen die Gefahrenabwehrverordnung Ordnungsgelder festsetzen zu lassen.
Im Sinne eines friedlichen Zusammenlebens in unserer Ortsgemeinde appelliere ich noch einmal ganz eindringlich an diejenigen Hundebesitzer, die sich bisher noch nicht entschließen konnten, egoistisches Verhalten abzulegen und die wirklich sinnvollen Vorschriften zu beachten. Ich hoffe auf Ihr Verständnis.
Nicole Hampel
Ortsbürgermeisterin