- Erdbestattung im Sarg
- Urnenbestattung in einem vorhandenen Erdgrab (gemischte Grabstätte)
- Urnenbestattung im Einzelurnengrab
- Urnenbestattung im Doppelurnengrab
- Urnenbestattung in der Urnenstele
- Urnenbestattung im Urnenrasengrab
- anonyme Urnenbestattung,
die Baumbestattung als weitere Grabart ist in Planung.
Nach dem Wunsch des Verstorbenen oder aber der Hinterbliebenen kann eine Grabart ausgewählt werden, die entweder mehr oder weniger oder gar keiner Pflege bedarf.
Die Regelungen/Vorschriften der verschiedenen Grabarten sind in der Friedhofssatzung festgelegt.
Ich möchte heute noch einmal insbesondere auf die Regelung in der Friedhofssatzung zu den Urnenrasengrabstätten hinweisen. Die Satzung regelt in „§ 16 Urnenrasengrabstätten“ u.a., dass Grabschmuck wie Schnittblumen oder Pflanzschalen sowie Grablichter unzulässig sind. Dies gilt nicht nur während des Sommers, sondern das ganze Jahr über. Wer wenig Pflege, aber dennoch die Möglichkeit haben möchte, hin und wieder einen Blumenschmuck aufzulegen, hat die Möglichkeit, sich für ein „normales“ Urnengrab zu entscheiden. Mit einer Platte versehen hat es ähnlich wenig Pflegeaufwand wie ein Rasengrab, es besteht jedoch die Möglichkeit von Blumenschmuck. Dies ist bei den Urnenrasengräbern nicht möglich.
Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger, bei der Grabgestaltung, egal welche Grabart gewählt wurde, die Vorschriften in der Friedhofssatzung zu beachten. Vielen Dank. Die Satzung ist im Internet aufrufbar auf der Seite der Verbandsgemeinde Wirges, unter Gemeinden, Gemeinde Mogendorf, Ortsrecht, Friedhofssatzung. Gerne stehe ich aber auch persönlich für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Nicole Hampel, Ortsbürgermeisterin