Ortsansicht Ebernhahn

Ortsgemeinde Ebernhahn

Organe der Ortsgemeinde

Der Ortsbürgermeister vertritt die Ortsgemeinde nach außen. Er bereitet die Beschlüsse des Ortsgemeinderates sowie der Ausschüsse vor und sorgt für die ordnungsgemäße Ausführung der Beschlüsse.

Allgemeiner Vertreter des Ortsbürgermeisters ist der Erste Beigeordnete. Er vertritt den Ortsbürgermeister im Verhinderungsfall.
Die übrigen Beigeordneten vertreten den Ortsbürgermeister in der vom Rat festgelegten Vertretungsreihenfolge.
Ortsbürgermeister und Beigeordnete sind ehrenamtlich tätig.
Der ehrenamtliche Ortsbürgermeister wird direkt von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Ortsgemeinde, die ehrenamtlichen Beigeordneten werden vom Ortsgemeinderat gewählt. 
Die Amtszeit dauert jeweils für die Zeit der Wahlperiode des Ortsgemeinderates.
Die nächste Wahl  des Ortsgemeinderates und des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters sowie der ehrenamtlichen Beigeordneten findet im Jahr 2029 statt.

ORTSBÜRGERMEISTER & BEIGEORDNETE

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ORTSGEMEINDERAT Ebernhahn

Am 09. Juni 2024 wurde der Ortsgemeinderat Ebernhahn in seiner heutigen Zusammensetzung gewählt.
Der Ortsgemeinderat besteht aus 16 Ratsmitgliedern, aufgeteilt in 2 Fraktionen.

Sitzverteilung im Ortsgemeinderat



Verbandsgemeinderat als auch Stadt- und Ortsgemeinderäte bestehen aus den gewählten Ratsmitgliedern und dem Vorsitzenden. Die Ratsmitglieder werden von den Bürgern der Gemeinde in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Die nächste Wahl steht im Jahr 2029 an.

Der Rat ist Organ der Gemeinde und wird auch als "kommunales Parlament" bezeichnet. Er entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister zuständig ist.
Zu den wichtigsten Aufgaben gehört die sog. kommunale Gesetzgebungskompetenz.


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AUSSCHÜSSE DER ORTSGEMEINDE Ebernhahn

Der Ortsgemeinderat hat in der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Ebernhahn folgende Ausschüsse zur Vorbereitung seiner Beschlüsse bzw. zur endgültigen Entscheidung gebildet.

Ausschüsse werden für bestimmte Aufgabenbereiche, zur Vorbereitung der Beschlüsse des Ortsgemeinderates oder zur abschließenden Beschlussfassung gebildet.
Die Ausschüsse setzen sich aus Ratsmitgliedern und aus sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Orsgemeinde Ebernhahn zusammen. Für jedes Ausschussmitglied wird mindestens 1 Stellvertreter(in) bestimmt.
Die Ausschussmitglieder werden vom Ortsgemeinderat für die Dauer der Wahlperiode des Ortsgemeinderates gewählt.
Die Ausschüsse bestehen aus bis zu 7 Ausschussmitgliedern.

Der Ortsgemeinderat hat folgende Ausschüsse gebildet:

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SITZUNGSKALENDER DES ORTSGEMEINDERATES & DER AUSSCHÜSSE

Hier erhalten Sie Informationen über die demnächst stattfindenden Sitzungen des Ortsgemeinderates und der Ausschüsse

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