Ortsansicht Ebernhahn

Ortsgemeinde Ebernhahn

Grundstückpflege in der „Alten Wiese“

Liebe Eigentümer*innen der Grundstücke im Bereich der „Alten Wiese“ Ebernhahn,

sein Grundstück im Ortsgebiet zu pflegen, obliegt dem oder der jeweiligen Grundstückseigentümer*in. Grundstücke sind so zu bewirtschaften und zu pflegen, dass das Orts- und Landschaftsbild und die Interessen der Nachbarn nicht beeinträchtigt werden.

Bei einem Großteil der Grundstücke innerhalb des Bereiches der „Alten Wiese“ ist dies leider aktuell nicht mehr der Fall. So sind die Wege- und Grabenparzellen u.a. von Brombeersträuchern und Bäumen überwuchert. Diese wachsen teilweise bereits durch die Graben- und Wegeparzellen auf Nachbargrundstücke.

Durch diese Situation ist insbesondere der Abfluss des Oberflächenwassers nicht mehr gewährleistet. Umliegende Grundstücke werden bei Regen, insbesondere wenn anhaltend oder stark, so stark in Mitleidenschaft gezogen, dass eine Nutzung dauerhaft kaum noch möglich ist.

Grundsätzlich ist unabhängig davon, ob es sich um eine Obstwiese, einen Acker oder ein anderweitig genutztes Grundstück handelt, Grundstücksbesitzer*innen sind verpflichtet, ihre Grundstücke so zu bewirtschaften bzw. zu pflegen, dass das Umfeld nicht negativ beeinflusst wird. Dies nicht zuletzt aus dem Solidaritätsgedanken.

Falls Ihnen oder Ihren Angehörigen die Grundstückspflege nicht selbst möglich ist, gibt es die Möglichkeit ein Dienstleistungsunternehmen in Anspruch zu nehmen. Unter Umständen lohnt sich auch diesbezüglich auch ein Gespräch mit den Landwirten in den Nachbargemeinden.

Ich bitte daher alle Grundstückseigentümer*innen, sich die Gegebenheiten Ihrer Grundstücke anzusehen und die notwendige Grundstückspflege vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass z.B. das Baumfällungen sowie der Kahlschnitt in der Zeit vom 01. März bis 30. September naturschutzrechtlich nicht zulässig sind.

Vielen Dank für die Unterstützung und Ihr Verständnis. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Thomas Schenkelberg

Ortsbürgermeister

 



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