Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstiger Unrat ist unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen. Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe und Rinnenläufe oder Gräben ist unzulässig.
Ich bitte daher eindringlich an alle Grundstückseigentümer dafür Sorge zu tragen, das Büsche, Bäume oder Unkraut nicht auf Nachbargrundstücke oder öffentliche Gehwege wächst.
Ihr/Euer
Thomas Schenkelberg
Ortsbürgermeister