Es tritt vermehrt in vielen Straßen auf, das die Gemeindestraßen als Parkflächen von Anwohnern benutzt werden und die Regelungen der Straßenverkehrsordnung oder auch zum Teil des gesunden Menschenverstandes ausgesetzt werden. Teilweise ist es Einsatz- und Rettungsfahrzeugen, dem Schulbusverkehr sowie der WAB unmöglich Straßen zu befahren.
Das Parken ist unzulässig:
- vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen (bis zu je 5 Meter)
- vor Grundstückseinfahrten / Grundstücksausfahrten
- auf Gehwegen
- über Schachtdeckeln
Daher bitte ich Sie auf gegenseitige Rücksichtnahme und Einhaltung der gesetzlichen Regelungen. Nutzen Sie bitte wenn möglich die Parkplätze auf Ihrem eigenen Grundstück.
Vielen Dank im voraus für die gegenseitige Rücksichtnahme.
Ihr/Euer
Thomas Schenkelberg
Ortsbürgermeister