2 weitere Werbetafeln werden voraussichtlich in den nächsten Wochen noch aufgestellt.
Das Versagen des gemeindlichen Einvernehmens durch die Ortsgemeinde wurde durch die Kreisverwaltung als rechtswidrig eingestuft und daher aufgehoben. Dagegen hat die Ortsgemeinde form- und fristgerecht Widerspruch eingelegt.
Die Prüfung der Widerspruchsbegründung wurde durch eine Anwaltskanzlei in Andernach durchgeführt und führte leider zum Ergebnis, das eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht erfolgreich werden wird.
Zur Klarstellung: Der Ortsgemeinderat ist einstimmig gegen diese Formen der Fremdwerbung; kann sie aber leider baurechtlich nicht verhindern.
Ihr/Euer
Thomas Schenkelberg
Ortsbürgermeister