Organe der Ortsgemeinde
Der Ortsbürgermeister vertritt die Ortsgemeinde nach außen. Er bereitet die Beschlüsse des Ortsgemeinderates sowie der Ausschüsse vor und sorgt für die ordnungsgemäße Ausführung der Beschlüsse.
Allgemeiner Vertreter des Ortsbürgermeisters ist der Erste Beigeordnete. Er vertritt den Ortsbürgermeister im Verhinderungsfall.
Die übrigen Beigeordneten vertreten den Ortsbürgermeister in der vom Rat festgelegten Vertretungsreihenfolge.
Ortsbürgermeister und Beigeordnete sind ehrenamtlich tätig.
Der ehrenamtliche Ortsbürgermeister wird direkt von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Ortsgemeinde, die ehrenamtlichen Beigeordneten werden vom Ortsgemeinderat gewählt.
Die Amtszeit dauert jeweils für die Zeit der Wahlperiode des Ortsgemeinderates.
Die nächste Wahl des Ortsgemeinderates und des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters sowie der ehrenamtlichen Beigeordneten findet im Jahr 2029 statt.
Ortsbürgermeister und Beigeordnete
Ortsgemeinderat Dernbach
Am 09. Juni 2024 wurde der Ortsgemeinderat Dernbach gewählt.
Der Ortsgemeinderat besteht aus 20 Ratsmitgliedern, aufgeteilt in CDU und Wählergruppe Jankowitsch, aus der wiederum die Fraktion „Gemeinsam für Dernbach“ gegründet wurde.
Verbandsgemeinderat als auch Stadt- und Ortsgemeinderäte bestehen aus den gewählten Ratsmitgliedern und dem Vorsitzenden. Die Ratsmitglieder werden von den Bürgern der Gemeinde in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Die nächste Wahl steht im Jahr 2029 an.
Der Rat ist Organ der Gemeinde und wird auch als "kommunales Parlament" bezeichnet. Er entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister zuständig ist.
Zu den wichtigsten Aufgaben gehört die sog. kommunale Gesetzgebungskompetenz.
Ausschüsse der Ortsgemeinde Dernbach
Der Ortsgemeinderat hat in der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Dernbach folgende Ausschüsse zur Vorbereitung seiner Beschlüsse bzw. zur endgültigen Entscheidung gebildet.
Ausschüsse werden für bestimmte Aufgabenbereiche, zur Vorbereitung der Beschlüsse des Ortsgemeinderates oder zur abschließenden Beschlussfassung gebildet.
Die Ausschüsse setzen sich aus Ratsmitgliedern und aus sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Ortsgemeinde Dernbach zusammen. Für jedes Ausschussmitglied wird mindestens 1 Stellvertreter(in) bestimmt.
Die Ausschussmitglieder werden vom Ortsgemeinderat für die Dauer der Wahlperiode des Ortsgemeinderates gewählt.
Die Ausschüsse bestehen aus bis zu 7 Ausschussmitgliedern.
Der Ortsgemeinderat hat folgende Ausschüsse gebildet:
Sitzungskalender des Ortsgemeinderates & der Ausschüsse
Hier erhalten Sie Informationen über die demnächst stattfindenden Sitzungen des Ortsgemeinderates und der Ausschüsse