Ortsansicht Bannberscheid

Ortsgemeinde Bannberscheid

Sommerzeit und Lärmbelästigung

Dabei bitte ich aber um gegenseitige Rücksichtnahme. Das heißt ab 22 Uhr ist der Geräuschpegel auf Zimmerlautstärke zu reduzieren. Das laute Abspielen von Musik oder sonstige Lärmerzeugung sind nicht erlaubt.

Tagsüber bitte ich die zulässigen Zeiten (8 bis 13 Uhr und 15 bis 19 Uhr) für die Nutzung lärmintensiver Geräte (Rasenmäher, Freischneider, Laubbläser etc.) zu beachten.

Wenn sich alle an diese Regeln halten, steht einem unbeschwerten Freizeitvergnügen nichts mehr im Weg.

In diesem Sinne wünsche ich uns allen einen schönen, erholsamen Sommer.

 

Georg Holl, Ortsbürgermeister

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