Ortsansicht Bannberscheid

Ortsgemeinde Bannberscheid

Baumfällungen und Rückschnittarbeiten

Insbesondere wurde die Frage gestellt, ob dies in diesem Umfang denn notwendig gewesen sei.

Daher möchte ich an dieser Stelle auf einige Aspekte eingehen. Ein Teil der Rückschnitt- bzw. Fällarbeiten ist auf die der Ortsgemeinde obliegende Verkehrssicherungspflicht zurückzuführen. Für Personen- und Sachschäden die durch herabfallende Äste, umstürzende Bäume etc. verursacht werden, haftet die Ortsgemeinde, wenn diese die notwendigen Überprüfungen nicht bzw. nicht ausreichend durchgeführt und die sich daraus ergebenden Veranlassungen nicht umgesetzt hat. Deshalb erfolgt jährlich durch ein Fachunternehmen eine Begutachtung aller im Baumkataster enthaltenen Bäume (dies sind Bäume innerhalb der Ortslage, die eine potenzielle Gefährdung verursachen können). Die sich daraus ergebenden Maßnahmen werden dann ausgeschrieben und durch ein anderes Fachunternehmen umgesetzt.

Dies war u.a. bei der Linde an der Schulstraße der Fall, welche innen morsch war und voll Wasser stand. Dieses Schadensbild betraf auch bereits einige stärkere Äste. Ich habe einige Fotos, welche dies dokumentieren, beigefügt.

Weitere Maßnahmen waren auf den in Bau befindlichen Anbau an der Aubachhalle zurückzuführen (Baufeldfreimachung) bzw. waren erforderlich um Schäden an Gebäuden (z.B. durch Wurzelwerk, Vernässung und Verschattung) vorzubeugen. So beispielsweise an den rückwärtigen Seiten der Aubachhalle und der Friedhofshalle.

Ein letzter Punkt waren Rückschnittarbeiten entlang von Geh-, Wirtschafts- und Waldwegen um deren Begeh- bzw. Befahrbarkeit dauerhaft zu gewährleisten. Diese Arbeiten erfolgen meist in einem etwas stärkeren Umfang, um dann für einige Jahre wieder ein ungestörtes Wachstum ermöglichen zu können.

Im Gegenzug ist die Ortsgemeinde Bannberscheid aber bestrebt eine stärkere Durchgrünung des Ortsbildes herbeizuführen und wieder neue Baumpflanzungen vorzunehmen. Letzteres sollte vorwiegend mit Laubholzhochstämmen an Stellen erfolgen, an denen sich die Bäume ungehindert entwickeln können. Vornehmlich kommen hier natürlich Grundstücke in Frage, welche der Ortsgemeinde gehören. Gerne werden aber auch Angebote entgegengenommen, bei denen sich Privateigentümer oder auch Landwirte bereit erklären würden, auf ihren Grundstücken einer Baumpflanzung durch die Ortsgemeinde zuzustimmen.

Für entsprechende Vorschläge von Standorten innerhalb und außerhalb der bebauten Ortslage bin ich dankbar.



Georg Holl, Ortsbürgermeister

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