Auf diesem Streckenabschnitt (von der Gemarkungsgrenze Bannberscheid / Moschheim bis zur Bergstraße in Moschheim) gilt über das generelle Fahrverbot für Verkehre über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht hinaus, dass dort auch Anliegerverkehre über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht nicht zugelassen sind.
Ausgenommen hiervon sind lediglich der forst- und landwirtschaftliche Verkehr sowie die Busverkehre. Die Beschilderung wird nach Inkrafttreten der Teileinziehung umgehend durch den Austausch des Zusatzschildes „Lieferverkehr frei“ in „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ geändert.
Georg Holl, Ortsbürgermeister