Um eine bessere Beachtung zu gewährleisten wird an verschiedenen Stellen auf das Durchfahrtsverbot hingewiesen.
- Von der B 255 kommend
2. Vom Gewerbegebiet „Alter Galgen“ kommend
4. Von Mogendorf kommend ist bereits eine entsprechende Beschilderung vorhanden. Diese wird in den kommenden Wochen unter Berücksichtigung der aktuellen verkehrsrechtlichen Bestimmungen modifiziert (s. Bericht zur Teileinziehung).
Das Erlangen der rechtlichen Voraussetzungen war erst nach diversen Besprechungen, Ortsterminen und Eingaben möglich und begründet sich auf den durch den Schwerverkehr bereits eingetretenen baulichen Schäden (u.a. an der Brücke und am Kreisverkehr).
Ich bitte alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung.
Georg Holl, Ortsbürgermeister