Zu den Themen:
- Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer A, Grundsteuer B und die Gewerbesteuer ab dem Jahr 2023 (2022/21/0022)
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat in seinem Urteil vom 16.12.2020 den bisherigen Landesfinanzausgleich für unvereinbar mit der Landesverfassung erklärt und entschieden, dass der kommunale Finanzausgleich spätestens zum 31.12.2022 neu zu regeln sei. Der Ministerrat hat aus diesem Grund am 15.05.2022 den Gesetzesentwurf des Landesgesetzes zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs im Grundsatzbeschlossen. Damit setzt das Land den Auftrag aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes um. Nach dem Entwurf des Landesgesetzes orientiert sich die Höhe der Nivellierungssätze der Grundsteuer sowie Gewerbesteuer zum 01.01.2023 im Rahmen des neuen Finanzausgleichssystem am jeweiligen Bundesdurchschnitt und die Nivellierungssätze sollen voraussichtlich im Landesfinanzausgleichgesetz (LFAG) wie folgt erhöht werden:
- Grundsteuer A von 300 auf 345 %,
- Grundsteuer B von 365 auf 465 %,
- Gewerbesteuer von 365 auf 380 %.
Grundsätzlich bleiben die Gemeinden auch zukünftig weiterhin frei in der Festlegung der vorgenannten Hebesätze. Aber für den Fall, dass eine Gemeinde diese Sätze nicht auf das Nivellierungsniveau anhebt, entstehen folgende Auswirkungen:
- Auf die durch die Nichtanhebung nicht eingenommenen Steuern muss die Gemeinde gleichwohl die Kreis- und die Verbandsgemeindeumlage entrichten. Dies macht im Fall von Bannberscheid rund 27.000 € aus.
- Die Gemeinde erhält, da sie ihre Einnahmemöglichkeiten nicht ausschöpft, keine Fördermittel mehr (das werden im Jahr 2022 rund 100.000 € sein).
- Aufgrund einer schärferen Auslegung des § 93 Abs. 4 GemO, wonach die Gemeinden ihren Haushalt auszugleichen haben, läuft die Ortsgemeinde Gefahr bei einem nicht ausgeglichenen Haushalt, diesen nicht genehmigt zu bekommen. Auch die Inanspruchnahme von Investitionskrediten wäre damit faktisch unmöglich.
- Schlussendlich würden durch den Verzicht auf die Erhöhung jährliche Mehreinnahmen von rund 38.000 € fehlen.
Aus vorgenannten Gründen ergibt sich für die Gemeinden quasi eine mittelbare Verpflichtung die Steuersätze nach oben hin anzupassen. Letztlich werden die Gemeinden hierzu durch die Vorgaben des Landes genötigt.
Dem Gemeinderat Bannberscheid blieb daher in seiner Sitzung keine andere Wahl als die Steuersätze zu Lasten der eigenen Bürgerinnen und Bürger und der Gewerbetreibenden zu erhöhen. Insbesondere die Anhebung der Grundsteuer B um rund 27% wird jeden Eigentümer von bebauten Grundstücken treffen.
Durch den Ratsbeschluss werden die Realsteuerhebesätze ab dem 01.01.2023 auf die Höhe der neuen Nivellierungssätze gemäß Änderung des Landesfinanz-ausgleichsgesetzes auf folgende Hebesätze angehoben.
- Grundsteuer A = 345 %,
- Grundsteuer B = 465 %,
- Gewerbesteuer = 380 %.
Da es noch eine, wenn auch geringe, Hoffnung gibt, dass es im Zuge der parlamentarischen Beratungen des Gesetzes zu einer Änderung oder Verzögerung kommt oder dass eine Klage gegen diese neue Regelung Erfolg haben sollte, hat der Gemeinderat diesen Beschluss unter den Vorbehalt gestellt, dass das dem Sachverhalt zugrunde liegende Gesetz Inkrafttreten wird.
2. Vorberatung der Eckdaten für den Haushaltsentwurf 2023
Folgende Investitionen / Maßnahmen hat der Gemeinderat für die Aufnahme in den Entwurf des Haushaltplans 2023 einvernehmlich beschlossen:
A) Unterhaltungsmaßnahmen
- Gebäude und Außenanlagen Bauhof 15.000 €
- Unterhaltung Sportplatzgebäude (Wasserleitungen, Toilettenanlagen) 5.000 €
- Planungskosten B-Plan Schalleib 20.000 €
- Renovierung Büchereiraum (ggf. Erneuerung Fenster) 30.000 €
- Instandsetzung Dach Friedhofshalle 10.000 €
- Höhere Betriebskosten der Aubachhalle (Gas + Strom) 35.000 €
- Höhere Versicherungskosten wegen Elementarschadenversicherung 2.500 €
B) Investitionen
- Allgemeiner Grunderwerb 5.000 €
- Anschaffung eines Rasentraktors 5.000 €
- Verkehrsberuhigung 15.000 €
- Renovierung Toilette Grillhütte 5.000 €
- Ausbau Wirtschaftsweg Bergstraße 100.000 €
- Anschaffung eines Gemeindefahrzeugs (Pritschenwagen) 35.000 €
- Anschaffung von Ruhebänken 1.500 €
- Anpflanzung großkroniger Laubbäume im Gemeindebereich 15.000 €
- Erschließung Neubaugebiet (Anlaufbetrag) 200.000 €
- Endausbau „altes“ Neubaugebiet 100.000 €
- Sanierung Berschender Treff (Fortführung) 2.000 €
- Kauf Grundstück für B-Plan Schalleib 100.000 €
- Friedhofsbaum für Baumbestattungen 5.000 €
- Ausstattung / Möblierung Bücherei 10.000 €
- Straßenoberflächenentwässerung und Brunnen 25.000 €-
C) Personalaufwendungen
- Ganztagestelle für einen Gemeindearbeiter
Über die endgültige Aufnahme in den Haushaltsplan kann erst nach Vorlage der Entwurfsfassung vor dem Hintergrund der dann aktuell zur Verfügung stehenden Mittel entschieden werden. Insofern stehen alle hier aufgeführten Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt. Auch begründet die Aufnahme in den Haushalt keinen Automatismus, dass diese Maßnahme auch zur Ausführung gelangt. Darüber hat der Gemeinderat in jedem Einzelfall nochmals gesondert zu beschließen.
3. Energieeinsparungen in der Ortsgemeinde Bannberscheid
Die kommunalen Spitzenverbände haben sich mit dem Land Rheinland-Pfalz, aber auch bundesweit, auf eine Einsparung von 15 % geeinigt, um einer Gasmangellage vorzubeugen. Die Kommunen sind zur Umsetzung aufgerufen.
Zur Einsparung von Energie (Gas und Strom) hat deshalb der Gemeinderat folgende Maßnahmen beschlossen:
1. Überprüfung der Einstellungen des Heizungskessels der Aubachhalle.
2. Möglichkeit prüfen und installieren, die zukünftigen Heizkreise Lüftung, Halle, Wohnung, Anbau und Warmwasser der Anbauhalle getrennt zu regeln.
3. Bereitstellung von Warmwasser nur noch für die Wohnung nicht mehr für die Aubachhalle.
4. Absenkung der Raumtemperatur im neuen Bürgermeisterbüro und im neuen Ratssaal des Anbaus auf 18 Grad. Die Nebenräume sollen auf eine noch geringere Temperatur eingestellt werden.
5. Absenkung der Raumtemperatur der Halle auf 18 Grad in 0,75 m Höhe über dem Fußboden für den Sportbetrieb.
6. Sukzessiver Austausch der alten Neonröhren im großen Saal der Aubachhalle gegen LED-Leuchten sowie Abschalten jeder 3. Röhre in den Leuchtfeldern soweit dann noch eine ausreichende Lichtstärke gegeben ist.
Das zeitweise Ausschalten der Straßenbeleuchtung wurde erörtert und nach Hinweis der Verbandsgemeindeverwaltung hinsichtlich Bedenken aufgrund der Verkehrs-sicherungspflicht nicht weiterverfolgt. Unabhängig davon sollen die noch nicht auf LED umgerüsteten Straßenleuchten nachgerüstet werden. Der Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung hat sich bereits durch die von der Ortsgemeinde getroffenen Umrüstungen in den vergangenen Jahren von rund 26.000 Kwh auf rund 10.000 Kwh erheblich reduziert
4. Sitzungskalender 2023
Die Abstimmung eines Sitzungskalenders für das kommende Jahr hat sich in 2022 bewährt. Ebenfalls positiv war der Turnus von einer Sitzung je Monat, welcher zu umfassende Tagesordnungen vermeiden geholfen hat.
Nachfolgend die nunmehr vom Gemeinderat beschlossenen Termine (nach dem Prinzip letzter Donnerstag des Monats; sollte dieser auf einen Feiertag o.ä. fallen, entsprechend der Donnerstag eine Woche zuvor):
Sitzung | Datum |
| Sitzung | Datum |
01/23 | 26.01.2023
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| 07/23 | 27.07.2023
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02/23 | 23.02.2023
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| 08/23 | 31.08.2023
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03/23 | 30.03.2023
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| 09/23 | 28.09.2023
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04/23 | 27.04.2023
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| 10/23 | 26.10.2023
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05/23 | 25.05.2023
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| 11/23 | 30.11.2023
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06/23 | 29.06.2023
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| 12/23 | 21.12.2023
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5. Mitteilungen und Anfragen
Weiterhin wurden folgende Punkte angesprochen:
- Gewerbesteuereinnahmen
Zum Stichtag Ende August hat sich das Anordnungssoll der Gewerbesteuereinnahmen gegenüber der Erwartung deutlich positiver entwickelt. Allerdings sollte aufgrund der derzeit sehr schwierigen Rahmenbedingungen eine zu positive Erwartungshaltung vermieden werden.
- Vollkostenkalkulation Friedhofsgebühren
Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung Wirges werden derzeit die Friedhofsgebühren im Rahmen einer Vollkostenkalkulation berechnet. Obwohl zurzeit noch keine endgültigen Ergebnisse vorliegen, ist davon auszugehen, dass die Friedhofsgebühren wahrscheinlich erneut angehoben werden müssen um den Anforderungen der kommunalen Aufsichtsbehörden hinsichtlich der Kostendeckung Genüge zu tun.
- Stand Anbau Aubachhalle
Zwischenzeitlich sind alle Gewerke bis auf die Außenanlagen vergeben. Erfreu-licherweise ist festzuhalten, dass die Kostenentwicklung weiterhin voll im berechneten Korridor verläuft und auch die Terminplanung nach wie vor im Soll ist.
- Breitbandausbau
In einem Interessenbekundungsverfahren für den Breitbandausbau in der gesamten VG Wirges hatten drei Konsortien im Rahmen von Ortsbürgermeisterbesprechungen ihre Konzepte vorgestellt. Eine daraus abgeleitete, von der VG Wirges erstellte, Bewertungsmatrix wurde den Ratsmitgliedern im Vorfeld der Sitzung zur Information und Kenntnisnahme übersandt. Seitens der Ratsmitglieder wurden in der Gesamtheit keine grundlegenden Bedenken hinsichtlich des Vorschlags der Verbandsgemeinde vorgetragen.