Deswegen haben die Verwaltungen auf Kreis- und Verbandsgemeindeebene beschlossen, in den nächsten Wochen und Monaten die Gewässer in den Ortslagen zu begehen.
Besonderes Augenmerk wird dabei auf Ablagerung von schwimmfähigen Materialien oder Abfall und Unrat gelegt werden. Aber auch bauliche Anlagen, wie z. B. Zäune. die ohne Zustimmung der unteren Wasserbehörde in einem geringeren Abstand als 10 Meter zu einem kleinen Bachlauf errichtet wurden, werden überprüft.
Die Kreisverwaltung bittet vorsorglich alle Bachanlieger die Einhaltung vorgenannter Regelungen zu beachten, da ansonsten Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet würden.
Georg Holl, Ortsbürgermeister