1. Forstwirtschaftsbericht Bannberscheid
Revierförster Thomas Schmid stellte den Entwurf des Forstwirtschaftsplanes 2022 vor. Dabei stehen Erträge in Höhe von 18.160,00 Euro Aufwendungen in Höhe von 9.825,00 Euro gegenüber, dem seitens des Ortsgemeinderats zugestimmt wurde. Demnach wird 2022 voraussichtlich ein Überschuss in Höhe von 8.335,00 Euro erwirtschaftet werden.
Insgesamt ist festzustellen, dass Bannberscheid, zum einen aufgrund der relativ geringen Waldfläche und zum anderen aufgrund der Pachteinnahmen des Funkturms an der Alarmstange, in finanzieller Hinsicht nur sehr moderat von den durch den Borkenkäferbefall erheblichen Waldschäden betroffen war und ist.
2. BAT-Konzept
Der Ortsgemeinderat hat weiter beschlossen, sich dem BAT-Konzept von Landesforsten anzuschließen. Zur Sicherung von bedeutsamen Biotopbäumen, von Altholz und vor allem Totholz (ab > 40 cm) verfolgt Landesforsten ein gemeinsam mit der obersten Naturschutzbehörde entwickeltes Konzept mit der Abkürzung BAT (Biotopbäume –Altbäume –Totholz).
Das Konzept ist Bestandteil der rheinland-pfälzischen Bio-Diversitätsstrategie und damit eingebettet in die europäische Biodiversitätsstrategie, eine Strategie zur Sicherung und zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Alt- und Totholz stellen Lebensstätte (Habitate) oftmals besonders geschützter Arten im Wald dar. Im Anhalt an § 44 Abs. 4 BNatSchG ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population einer besonders geschützten Art durch die Bewirtschaftung nicht verschlechtert. Naturnahe Waldbewirtschaftung in Verbindung mit einem festgelegten Konzept (wie dem BAT-Konzept) wirkt als „vorbeugende Schutzmaßnahme“ im Sinne des § 38(2) BNatSchG und trägt somit zur naturschutzfachlichen Rechtssicherheit bei.
Ebenso trägt die Anwendung dieses Konzeptes den naturschutzfachlichen Anforderungen und den Maßnahmenplänen in den Buchenlebensraumtypen im FFH Gebiet mit Blick auf das Verschlechterungsverbot Rechnung. Das BAT-Konzept sichert die Zertifizierungsstandards der beiden Zertifizierungssystem PEFC und FSC (freiwillige Selbstverpflichtung) ab. Die Maßnahmen des BAT-Konzeptes sind Ökokonto-fähig und erfahren Anerkennung als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
3. Rathausanbau (Detaillierung der Planung)
Die Ausschreibung für das Gewerk Rohbau ist auf den Weg gebracht. Baubeginn soll Ende Januar / Anfang Februar sein. Zur weiteren Detaillierung der Planung für die nachfolgenden Ausschreibungen hat der Ortsgemeinderat wesentliche Eckpunkte festgelegt, welche dann bei den jeweiligen Ausschreibungen berücksichtigt werden sollen.
Nachfolgend der geplante Grundriss des Anbaus und eine dreidimensionale Ansicht.
In den nächsten Wochen werden erste Bau vorbereitende Arbeiten (Baufeldfreimachung erfolgen).
Durch die Umsetzung dieser Baumaßnahme wird der derzeitige rechtswidrige Zustand beendet. Die Gemeinderatssitzungen finden in dem ehemaligen Klassenzimmer der alten Dorfschule statt, welches auch noch für die Dorfbücherei benutzt wird. Der Raum ist nicht barrierefrei erreichbar (steile, enge Treppe) und entspricht nicht den aktuellen Anforderungen hinsichtlich Lüftung, Brandschutz etc.
Auch gab es in der Gemeinde bislang noch nie ein eigenes Dienstzimmer für den Ortsbürgermeister mit der Folge, dass alle bisherigen Ortsbürgermeister ihre Amtsgeschäfte in der Privatwohnung führen mussten. Das Gemeindearchiv ist in eine größere Garage ausgelagert, in welcher die Papierakten aufgrund der hohen Luftfeuchtigkeit vor sich hingammeln. Insgesamt stellt dies einen äußerst unbefriedigenden Zustand dar.
Dem soll durch den Anbau abgeholfen werden, der ein Ratszimmer, ein Büro für den Bürgermeister, einen Archivraum sowie ein behindertengerechtes WC aufweisen wird. Alles natürlich barrierefrei. Positiver Nebeneffekt wird dabei sein, dass der bisher auch für Ratssitzungen benutzte Raum ausschließlich für unsere Bücherei zur Verfügung stehen wird und dementsprechend umgestaltet werden kann. Auch hierzu sind bereits die ersten Weichen gestellt worden.
4. Haushalt 2022
Der Haushaltsvorentwurf mit Stand 06.12.2021 wurde vorberaten. Aufgrund der vorgesehenen Investitionen für den Rathausanbau sowie weiteren Grunderwerbs von Flächen des Neubaugebietes und den Anlaufkosten zu dessen Erschließung ergab der Vorentwurf eine Unterdeckung von fast 350.000.- €. Um diesen Wert nicht noch größer werden zu lassen, wurden auf der Ausgabenseite einige Ausgabepositionen in Folgejahre verschoben bzw. zeitlich gestreckt.
Die im Rahmen der Sitzung des Ortsgemeinderates vorgenommenen Veränderungen gegenüber dem Vorentwurf werden nunmehr in den endgültigen Entwurf eingearbeitet, welcher dann dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden wird.
Die Möglichkeiten der Ortsgemeinde die Einnahmeseite zu verbessern sind sehr begrenzt. Die Gewerbe- und Grundsteuer soll nicht verändert werden.
Die Hundesteuer wurde zum Jahr 2022, auch aufgrund der zunehmenden Aufwendungen (so wurden zwei weitere Hundetoiletten angeschafft), angehoben.
Auch wurde im abgelaufenen Jahr aufgrund der seit vielen Jahren nicht gegebenen Kostendeckung des Friedhofs, welches bereits mehrfach von Seiten der Kommunalaufsicht kritisiert wurde, eine Anhebung der Friedhofsgebühren beschlossen. Die Anhebung der Nutzungsgebühren für die Aubachhalle wurde im Rahmen der letzten Sitzung des Ortsgemeinderates in 2021 beschlossen.
Damit sind die Möglichkeiten der Ortsgemeinde die Einnahmeseite zu verbessern weitestgehend ausgereizt.
Es ist zu hoffen, dass die Gewerbesteuereinnahmen, welche im Gegensatz zu fast allen anderen Gemeinden der Verbandsgemeinde deutlich rückläufig waren (Anordnungssoll Bannberscheid 2021 gegenüber 2019 rd minus 264 T € = – 68 %; Anordnungssoll restl. Gemeinden der VG Wirges: 2021 gegenüber 2019 rd. plus 1,4 Mio. € = + 12 %) in 2022 wieder ansteigen werden.
5. Prüfungsmitteilung der KV zum Dorfgemeinschaftshaus
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat im Rahmen der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Bannberscheid für die Jahre 2012-2018 dringend empfohlen die Entgelte für die Aubachhalle anzuheben. Diese waren seit der Euro-Umstellung vor rund 20 Jahren unverändert. Der Ortsgemeinderat hat daher eine neue Entgeltregelung beschlossen, die nachfolgend auszugsweise wiedergegeben wird. Die neuen Preise sind rot markiert.
- 1. Entgelt für die Überlassung der Halle (großer Saal) für gemeinnützige Vereine und Einwohner der Ortsgemeinde Bannberscheid
Großer Saal: Alt: 125,00 € Neu: 200,00 €,
Küche: Alt: 10,00 € Neu: 20,00 € - 2. Energiekosten:
Die anfallenden Energiekosten (Gas, Strom, Wasser) sind vom jeweiligen Benutzer nach dem tatsächlichen Verbrauch, der durch den Hausmeister ermittelt wird, zu zahlen. - 3. Kaution:
Für alle Veranstaltungen ist eine Kaution von:
Alt: 150,00 € Neu: 300,00 € zu entrichten. - 4. Veranstaltungen ohne Hallenmiete bei Zahlung der Energiekosten:
- Kirmes
- eine Veranstaltung pro Ortsverein und Jahr
- Jubiläumsveranstaltungen der Ortsvereine auf Antrag und Einzelentscheidung des Rates - 5. Veranstaltungen ohne Hallenmiete und Energiekosten:
Basar der Frauengemeinschaft. - 6. Veranstaltungen mit ermäßigtem Entgelt (Pauschalpreis ohne Energiekosten für den großen Saal):
Beerdigungskaffee: Alt: 75,00 € Neu: 100,00 € - 7. Veranstaltungen mit reduzierter Hallenmiete (großer Saal):
- Ausstellungen über mehrere Tage-Einzelentscheidung des Rates
- Übernachtung für Besucher der Ortsvereine Alt: 25,00 €, Neu: 50,00 € pro Übernachtung - 8. Auswärtige Schulen und Vereine außerhalb der Verbandsgemeinde Wirges.
Für auswärtige Schulen und Vereine außerhalb der Verbandsgemeinde Wirges wird ein Entgelt von 30,00 € pro Schulstunde/Stunde erhoben
6. Baumkataster (Wiederherstellung der Verkehrssicherheit)
Bereits im letzten Haushaltsjahr hatte der Ortsgemeinderat der Auftragserteilung zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit im Rahmen des Baumkatasters nur unter der Auflage zugestimmt, dass bei künftigen Maßnahmen eine stärkere Transparenz und Erfolgskontrolle sichergestellt wird.
Deshalb wurde im Vorfeld der diesjährigen Beratung und Beschlussfassung eine Bestandsaufnahme der im Kataster aufgeführten Bäume vorgenommen. Dabei wurde festgestellt, dass zum einen eine Reihe von Bäumen aus dem Kataster entfernt werden kann, da von diesen keine Verkehrsgefährdung ausgeht (unzugängliche Bereiche). Zum anderen sind einige Bäume im Bereich der Aubachhalle und der Friedhofshalle zum Schutz der Bauwerke zu entfernen, da diese zu Verschattung, Durchfeuchtung der Außenwände und zum Verstopfen der Dachentwässerung führen.
Insgesamt kann damit die Zahl der im Baumkataster registrierten Bäume deutlich reduziert werden, was sich in den Folgejahren durch deutlich geringere Kosten bemerkbar machen wird.
7. Sitzungskalender 2022
Auf vielfachen Wunsch hat der Gemeinderat frühzeitig die geplanten Sitzungstermine für 2022 festgelegt. Diese finden grundsätzlich an dem jeweilig letzten Donnerstag eines Monats statt. Lediglich wenn dieser Termin nicht sinnvoll ist (z.B. Feiertag) findet die Sitzung eine Woche vorher statt.
Nachfolgend die Termine für 2022:
Sitzung | Datum |
01/22 | 27.01.2022 |
02/22 | 17.02.2022 (am 24.02. ist Schwerdonnerstag) |
03/22 | 24.03.2022 (am 31.03. ist eine Sitzung des Verbandsgemeinderats) |
04/22 | 28.04.2022 |
05/22 | 19.05.2022 (am 26.05. ist Feiertag) |
06/22 | 23.06.2022 (am 30.06. ist eine Sitzung des Verbandsgemeinderats) |
07/22 | 28.07.2022 |
08/22 | 25.08.2022 |
09/22 | 29.09.2022 |
10/22 | 27.10.2022 |
11/22 | 24.11.2022 |
12/22 | 22.12.2022 (der 29.12. ist ein Tag "zwischen den Jahren") |
Georg Holl, Ortsbürgermeister