Die daraufhin nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erlassenen Nutzungseinschränkungen betreffen für unsere Ortsgemeinde insbesondere folgende Einrichtungen bzw. Aktivitäten:
Aubachhalle
Im Amateur- und Freizeitsport und damit auch für die sportliche Nutzung der Aubachhalle gilt die 2G+-Regelung, d.h., es dürfen ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellten Personen, die noch zusätzlich über einen aktuellen negativen Testnachweis verfügen müssen, anwesend sein.
Überall dort, wo die 2G+-Regelung gilt, müssen sich Personen, die über einen Nachweis über eine Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) verfügen, nicht zusätzlich testen lassen. Für diesen Personenkreis gilt dann die 2G-Regelung.
Ausnahmen hiervon bestehen für Minderjährige:
- Kinder bis 12 Jahre und 3 Monaten gelten als geimpft und benötigen auch keinen zusätzlichen Testnachweis.
- Ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, benötigen – trotz der 2G+-Regelung – keinen zusätzlichen negativen Testnachweis.
- Ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellten Personen sind, dürfen – trotz der 2G+-Regelung – ebenfalls anwesend sein, wenn sie einen aktuellen negativen Testnachweis vorweisen können.
Bücherei
Die Bücherei bleibt weiterhin zu den bekannten Zeiten geöffnet. Die bestehenden Regelungen zur maximalen Personenanzahl sowie Abstands- und Hygienegebot sind im Einklang mit den aktuellen Regelungen.
Grillhütte
Die Grillhütte / Grillanlage wird bis auf weiteres geschlossen. Bereits getätigte Anmietungen (vorerst bis Ende Januar 2022) werden storniert. Eventuell bereits gezahlte Mietentgelte werden zurückerstattet. Mietanfragen für den Zeitraum ab Februar werden weiterhin über die oben angegebene Kontaktadresse angenommen. Inwieweit diese dann tatsächlich auch stattfinden können, kann zum derzeitigen Zeitpunkt jedoch nicht garantiert werden.
Seniorennachmittag
Aufgrund der Regelungen zur Kontaktminderung kann auch der monatliche Seniorennachmittag bis auf weiteres nicht stattfinden.
Georg Holl, Ortsbürgermeister