Diese konnte, unter Einhaltung der bestehenden Einschränkungen und Auflagen, erneut als Präsenzsitzung durchgeführt werden.
In der nichtöffentlichen Sitzung stimmte der Rat dem Ankauf eines Grundstücks als landespflegerische Ausgleichsfläche zu und ermächtigte darüber hinaus den Ortsbürgermeister, Grundstückskaufverträge im Zusammenhang mit dem Plangebiet „Am Heidchen“ zum Kaufpreis von 3.- €/m2 mit den Eigentümern abzuschließen.
Im Rahmen der öffentlichen Sitzung erfolgten Beratungen und Beschlussfassungen zu folgenden Punkten:
1. Auftragsvergabe Wiederherstellung der Verkehrssicherheit der gemeindeeigenen Bäume
Nach Vorberatung, in welcher seitens des Rates für künftige Maßnahmen eine stärkere Transparenz und Erfolgskontrolle angemahnt wird, stimmt dieser der Auftragserteilung zu.
2. Vorberatung des Haushaltsentwurfs 2021
Der Haushaltsvorentwurf mit Stand 15.12.2020 wurde vorberaten. Aufgrund der vorgesehenen hohen Investitionen für den Grunderwerb der Flächen des Neubaugebietes, den Anlaufkosten zu dessen Erschließung und dem vorgesehenen Baubeginn für den Rathausanbau an der Aubachhalle, ergab der Vorentwurf eine Unterdeckung von fast 500.000.- €. Um diese soweit wie möglich zu verringern wurden auf der Ausgabenseite einige Ausgabepositionen in Folgejahre verschoben bzw. zeitlich gestreckt.
Die dabei seitens des Rates vorgenommenen Veränderungen gegenüber dem Vorentwurf werden nunmehr in den endgültigen Entwurf eingearbeitet, welcher dann dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt wird
Der Aufwand für Investitionen im Jahr 2021 reduziert sich damit um rund 125.000.-€ auf rd. 750.000.- €.
Die Möglichkeiten der Ortsgemeinde die Einnahmeseite zu verbessern sind sehr begrenzt. Die Gewerbe- und Grundsteuer soll nicht verändert werden.
Die Hundesteuer könnte nach Auffassung des Vorsitzenden, auch aufgrund der zunehmenden Aufwendungen, angehoben werden. Er wird hierzu einen Vorschlag für den Haushaltsentwurf vorlegen. Die endgültige Festlegung soll in der den Haushalt beschließenden Gemeinderatsitzung erfolgen.
Nach Auffassung des Vorsitzenden ist aufgrund der seit vielen Jahren nicht gegebenen Kostendeckung des Friedhofs, welches bereits mehrfach von Seiten der Kommunalaufsicht kritisiert wurde, eine Anhebung der Friedhofsgebühren, welche seit 1984 nur geringfügig angehoben wurden und nunmehr seit 17 Jahren unverändert sind, unumgänglich. Die Festlegung soll im Rahmen einer vom Gemeinderat neu zu beschließenden Friedhofsgebührensatzung erfolgen.
3. Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2019
In seiner öffentlichen Sitzung hatte der Rechnungsprüfungsausschuss dem Jahresabschluss 2019 nach erfolgter Prüfung und Feststellung zugestimmt.
Das Ergebnis der Prüfung und Feststellung des Rechnungsprüfungsausschusses wird von dessen Vorsitzender Irina Kollig dem Gemeinderat vorgestellt. Dem stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
4. Zustimmung zur Übertragung von Netzbestandteilen auf die Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG – Gas – sowie – Strom –
Aufgrund der geplanten Umverteilung des Gas- und Stromanlagenvermögens an eine neu gegründete Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG, war eine formale Zustimmung der jeweilig betroffenen Ortsgemeinde erforderlich. Diese erfolgte einstimmig.
5. Wahl des Umlegungsausschusses
Aufgrund eines Formfehlers, musste die Wahl der Mitglieder des Umlegungsausschusses wiederholt werden.
Für das Umlegungsverfahren „Am Heidchen - Erweiterung“ muss ein Umlegungsaus-schuss gebildet werden. Gemäß § 4 der Umlegungsausschussverordnung (UAVO) hat der Rat jeweils für die Dauer seiner Wahlzeit einen Umlegungsausschuss zu wählen. Entsprechend der Reglung des § 3 UAVO setzt sich der Umlegungsausschuss wie folgt zusammen:
- Das vorsitzende Mitglied muss und das stellvertretende vorsitzende Mitglied soll zum höheren technischen Verwaltungsdienst - Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen - befähigt sein oder mit entsprechender Qualifikation Aufgaben des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes wahrnehmen.
- Ein Mitglied muss in der Bewertung von Grundstücken erfahren sein und Kenntnisse des örtlichen Grundstücksmarktes besitzen.
- Ein weiteres Mitglied muss die Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst besitzen.
- Mindestens zwei ehrenamtliche Mitglieder müssen zum Gemeinderat wählbar sein; sie sollen dem Gemeinderat angehören. Die ehrenamtlichen Mitglieder sollen Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde sein. Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und Beigeordnete der Gemeinde dürfen nicht Mitglied im Umlegungsausschuss werden.
Aufgrund vorstehender Vorgaben hat der Ortsgemeinderat wie folgt beschlossen:
Lfd. Nr.: | Funktion | Mitglied | Stellvertreter |
1 | Vorsitzender | Obervermessungsrat | Obervermessungsrat |
2 | Mitglied mit der Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst |
| Michaele Conradi |
3 | Mitglied mit der Erfahrung in der Bewertung von Grund-stücken | Herbert Mäncher | Otto Goldhausen |
4 | Mitglied, das zum Gemeinde-rat wählbar ist | Martin Baldus | Johannes Bachmeier |
5 | Mitglied, das zum Gemeinde-rat wählbar ist | Michael Zell | Irina Kollig |
6. Mitteilungen und Anfragen
Folgende Punkte werden vom Vorsitzenden angesprochen:
- Entsorgung von Weihnachtsbäumen
Die Weihnachtsbäume werden nach Mitteilung der Westerwald Abfallbeseitigung in Bannberscheid am 26. Januar 2021 abgefahren.
- Nachhaltigkeitsprämie Wald
Im Rahmen des Corona-Konjunkturpaketes steht zur Unterstützung der Waldbesitzer eine Nachhaltigkeitsprämie Wald zur Verfügung. Es handelt sich dabei um eine einmalige flächenbezogene Prämie, welche eine Höhe von 100 €/m2 Waldfläche aufweist. Voraussetzung ist eine nachhaltige Bewirtschaftung im Sinne des Zertifikates PEFC, welche beim Gemeindewald gegeben ist. Seitens der Gemeinde wurde die Prämie beantragt.
- Verbesserung der Bushaltestelle
Aufgrund einer Richtlinie des Westerwaldkreises sollen die Bushaltestellen bis Ende 2022 hinsichtlich der Nutzung durch mobilitätseingeschränkte und/oder sehbehinderte Personen weiter verbessert werden. Derzeit ist die Bushaltestelle nur in Fahrtrichtung Staudt entsprechend ausgebildet. Mit einem Umbau, welcher voraussichtlich 11.000.- € kosten wird, kann auch die Gegenrichtung entsprechend ausgebildet werden. Auf die Umbaukosten wurde bereits eine Förderung in Höhe von 5.000.- € bewilligt. Aufgrund der relativ geringen Anzahl von Busverbindungen ist die Nutzung der nur einspurig befahrbaren Busanlage in beiden Fahrtrichtungen problemlos möglich, da keine Begegnungsverkehre zu erwarten sind.
Folgende Punkte werden seitens der Ratsmitglieder angesprochen:
- Hundekotproblematik
Seitens eines Ratsmitglieds wird auf die weiterhin gegebene Hundekotproblematik hingewiesen. Trotz mehrfachen Hinweises im Wochenblatt habe sich die Situation nicht verbessert. Er regt an, die Hundebesitzer direkt anzuschreiben und auf die Einhaltung der Verpflichtungen und ggf. der Konsequenzen bei Nichtbeachtung hinzuweisen.
- Nutzung Sportplatz und Sportplatzgebäude
Zwei Ratsmitglieder erkundigen sich hinsichtlich der künftigen Nutzung des Sportplatzgebäudes und des Sportplatzes. Dabei wird auch die Entwicklung eines Nutzungskonzeptes für das Gebäude gefordert, bevor kostenintensive Sanierungs- und Umbaumaßnahmen beauftragt werden. Auf die Frage nach dem Stand der Überlegungen einen Bolzplatz im Bereich des ehem. Sportplatzes anzulegen erklärt der Vorsitzende, dass über ein Nutzungskonzept noch nicht entschieden wurde und bittet die Ratsmitglieder diesbezüglich Vorschläge zu machen.
Bleiben Sie, bleibt Ihr zuversichtlich und vor allem gesund.
Ihr / Euer Ortsbürgermeister
Georg Holl