Das Recht der freien, gleichen und geheimen Wahl ist eines der wichtigsten Güter unserer Demokratie, das es zu wahren gilt. Durch die Stimmabgabe werden die Weichen gestellt, wie unser Land in den nächsten Jahren regiert wird. Dabei zählt jede Stimme!
Nach wie vor zwingt uns aber das Corona-Virus zu zahlreichen Einschränkungen im Alltag, um die Infektionszahlen zu reduzieren. Niemand kann die Intensität des Infektionsgeschehens am Wahltag voraussagen, deshalb werden besondere Maßnahmen zum Schutz der Wähler und Wählerinnen aber auch der Wahlhelfer und Wahlhelferinnen ergriffen.
Jeder entscheidet selbst, ob die Stimmabgabe im Wahllokal vor Ort erfolgt oder über die Briefwahl, die dazu beiträgt Kontakte zu vermeiden. Daher ist es zu begrüßen, dass von der Möglichkeit zur Briefwahl bereits fast die Hälfte der Wahlberechtigten in der Verbandsgemeinde Gebrauch gemacht hat.
Für diejenigen, die dennoch lieber vor Ort Ihre Stimme abgeben wollen, bitte ich um Beachtung nachfolgender Hinweise:
- Der Zugang zum Wahllokal erfolgt über den Haupteingang der Aubachhalle.
- Ab dem Betreten der Aubachhalle ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (FFP2-Maske oder OP-Maske) verpflichtend.
- Nach dem Betreten des Gebäudes sind die aufgestellten Hinweisschilder und aufgeklebten Richtungspfeile zu beachten; auch ist die Handdesinfektion über die aufgestellten Desinfektionsspender vorzunehmen.
- In der Aubachhalle wird ein Einbahnsystem eingerichtet; der Zugang zum Wahlraum (großer Saal) erfolgt vom Haupteingang geradeaus und anschließend durch den Umkleidebereich.
- Im großen Saal erfolgt dann die Prüfung der Wahlberechtigung, die Ausgabe der Wahlunterlegen sowie eines Kugelschreibers (der behalten werden darf).
- Nach erfolgter Wahl in den bereit gestellten Wahlkabinen erfolgt die Stimmabgabe in die bereit gestellten Wahlurnen.
- Anschließend ist der Wahlraum durch den Hauptein- bzw. -ausgang zu verlassen.
Ihr / Euer Ortsbürgermeister
Georg Holl