Die Neufassung, welche aufgrund des langen Zeitraums seit der letzten Änderung (2002) erforderlich geworden war, wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblatts veröffentlicht werden und tritt dann mit der Veröffentlichung in Kraft.
In einem zweiten ausführlichen Tagesordnungspunkt informierte Herr Heitz von der Verbandsgemeinde Wirges über die geplante Einführung Wiederkehrender Straßenausbaubeiträge in Bannberscheid. Die Umstellung von den bisherigen Einmalbeiträgen auf Wiederkehrende Beiträge wurde von der Landesregierung gesetzlich festgeschrieben und ist bis Ende 2023 in den Ortsgemeinden durch Satzung umzusetzen. Da fast alle Grundbesitzer der Ortsgemeinde finanziell betroffen sein werden, wird es noch die ein oder andere Bürgerversammlung geben werden. Dennoch war es schade, dass nur 2 Zuhörer den Weg in die öffentliche Sitzung gefunden hatten.
Der Gemeinderat beschloss außerdem den barrierefreien Umbau der Bushaltestelle in der Hauptstraße nun auch in Fahrtrichtung Moschheim. Die Arbeiten werden von der Fa. Kohlhaas Bau aus 56412 Heiligenroth durchgeführt werden. Für die Umsetzung erhält die Ortsgemeinde vom Westerwaldkreis eine Förderung in Höhe von 5.000 €.
Weiterhin beriet der Gemeinderat wesentliche Eckpunkte für die Aufstellung des Haushalts 2022. Diese sollen in einen ersten Entwurf eingearbeitet werden, welcher dann vom Gemeinderat beraten werden wird. Es wird angestrebt den Beschluss über die Haushaltssatzung möglichst Anfang des Jahres 2022 zu verabschieden.
Am 15.09. fand im Forstamt Neuhäusel eine Besprechung im Rahmen der Auditierung der FSC-Zertifizierung mit anschließendem Waldbegang statt.
In diesem Zusammenhang wurde auch festgelegt, dass am 6. November ein öffentlicher Waldbegang im Markwald Bannberscheid stattfinden wird. Näheres zu Zeit und Ort wird noch bekannt gegeben.
Zum Abschluss der Sitzung konnte der Vorsitzende noch berichte, dass die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises nunmehr dem bereits Mitte Januar 2020 (!) gestellten Antrag hinsichtlich einer Änderung der wegweisenden Beschilderung der regionalen Gewerbegebiete zugestimmt hat. Die Umsetzung soll noch in diesem Jahr erfolgen. Dabei wurde auch erklärt, dass, im Nachgang zu der Besprechung am 2. September in der Aubachhalle mit anschließendem Ortsbegang, aufgrund der durch den Schwerverkehr bereits eingetretenen baulichen Schäden (u.a. an der Brücke und am Kreisverkehr) die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen seien, ein Durchfahrtsverbot für den LKW-Durchgangsverkehr zu verhängen.
Obwohl es in dieser Angelegenheit in den letzten 4 Jahren immer wieder schien als komme Bewegung in die Sache bin ich diesmal etwas optimistischer. Warten wir es ab.
Georg Holl, Ortsbürgermeister