Des Weiteren weise ich darauf hin, dass gemäß „§ 19 Besondere Gestaltungs-vorschriften“ der Friedhofssatzung Bannberscheid bei Urnenrasengräbern Grabschmuck sowie Schnittblumen, Pflanzschalen und Grablichter o.ä. nur in der Zeit vom 30.10. – 15.04. eines jeden Jahres zulässig sind. Diese Regelung ist dadurch begründet, dass während der Vegetationsperiode ein Mähen der Rasenflächen ungehindert erfolgen muss.
Ich bitte daher alle Angehörigen rechtzeitig vor dem 15.04. alle auf den Grabplatten der Urnenrasengräber befindlichen Gegenstände zu entfernen, da diese ansonsten von der Ortsgemeine als Friedhofsträger entfernt werden.
Weiterhin musste ich bei einer Kontrolle des Grünabfallcontainers am Friedhof feststellen, dass in diesen Kunststoff- und Plastikabfälle geworfen wurden (s. Foto).
Dies würde dazu führen, dass der Ortsgemeinde die Müllgebühren für vermischte Abfälle in Rechnung gestellt würden, was mit erheblichen Mehrkosten verbunden wäre. Daher bitte ich dringend für vorgenannte Abfälle die bereitgestellte gelbe bzw. graue Mülltonne zu benutzen.
Georg Holl, Ortsbürgermeister