Daher zur Erinnerung auszugsweise die entsprechenden Regelungen der Reinigungssatzung der Ortsgemeinde Bannberscheid im Wortlaut:
§ 6 Schneeräumung
Wird durch Schneefälle die Benutzung von Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt werden. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7:00 Uhr, Sonn- und Feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden.
§ 7 Bestreuen der Gehwege
Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege bei Glätte. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein begehbarer Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.
Die Benutzbarkeit der Gehwege ist durch Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen herzustellen.
Die Gehwege sind erforderlichenfalls mehrmals am Tag so zu streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr auf den Gehwegen keine Rutschgefahr besteht.
Georg Holl, Ortsbürgermeister