Diese umfasst grundsätzlich, neben den ausschließlich im Winter anfallenden Tätigkeiten, die Verpflichtung der Straßenanlieger Gehwege und Fahrbahnen (letztere in der Regel bis zur Straßenmitte) zu säubern (Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut und sonstigem Unkraut jeder Art, Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören sowie die Säuberung von Straßenrinnen, Gräben und Durchlässen).
Die Reinigung hat grundsätzlich wöchentlich an Samstagen zu erfolgen, wobei außergewöhnliche Verschmutzungen ohne Aufforderung sofort zu beseitigen sind.
Erfreulicherweise halten sich mehr als 98 % unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger daran; dafür meinen herzlichen Dank. Die wenigen, die es leider immer noch nicht verinnerlicht haben, seien nachstehend nochmals an die Reinigungspflicht erinnert.
Ich bitte um Beachtung.
Sollte sich bei den betroffenen Anwesen in der nächsten Zeit keine grundlegende Verbesserung einstellen, bin ich im Interesse der Gemeinde, aber auch derjenigen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die gewissenhaft ihre Pflichten erledigen, leider gehalten das Ordnungsamt einzuschalten und dann ggf. auf Kosten der jeweilig Betroffenen die Reinigung durch eine Firma durchführen zu lassen.
Georg Holl, Ortsbürgermeister