Bis zuletzt stand es den Gemeinden in Rheinland-Pfalz frei, ob sie die Ausbaubeiträge in Form der sogenannten Einmalbeiträge oder der wiederkehrenden Beiträge erheben. Aufgrund der Änderung des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG) vom 05.05.2020 hat das Land Rheinland-Pfalz bei Straßenausbaumaßnahmen die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen verpflichtend vorgeschrieben. Die Möglichkeit der Erhebung von Einmalbeiträgen im Ausbaubeitragsrecht entfällt zum 01.01.2024. Aus diesem Grund ist die Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Bannberscheid an die neuen gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Der wesentliche Unterschied der beiden Beitragssysteme besteht darin, dass bei Einmalbeiträgen lediglich die Grundstücke zu Ausbaubeiträgen herangezogen werden, welche von der ausgebauten Verkehrsanlage erschlossen werden. Bei wiederkehrenden Beiträgen wird das Gemeindegebiet in einheitliche öffentliche Einrichtungen (Abrechnungseinheiten) eingeteilt. Wird innerhalb einer Abrechnungseinheit eine Verkehrsanlage beitragspflichtig ausgebaut, werden alle beitragspflichtigen Grundstücke innerhalb der Abrechnungseinheit zu Ausbaubeiträgen herangezogen.
Der Ortsgemeinderat Bannberscheid hat die Einführung der WKB in seiner Sitzung am 26.10.2023 beschlossen.
Nunmehr soll die neue Regelung in einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt und erläutert werden. Vortragen wird Herr Patrick Heitz von der Verbandsgemeindeverwaltung Wirges.
Die Veranstaltung findet am Donnerstag, 14. März 2024 ab 18 Uhr im Sitzungssaal der Aubachhalle statt.
Über eine rege Teilnahme würde ich mich freuen.
Georg Holl, Ortsbürgermeister