Ortsansicht Bannberscheid

Ortsgemeinde Bannberscheid

Glasfaserausbau in Bannberscheid

Erreichbarkeit der Grundstücke während der Bauarbeiten

Zu Recht wird von vielen Anliegern betroffener Straßen Klage darüber geführt, dass teilweise ohne oder ohne ausreichende Ankündigung Straßen und Gehwege vor den Häusern aufgebrochen werden, sodass ein Verlassen des Grundstücks mit Fahrzeugen unmöglich wird. Ich habe den zuständigen Bauleiter der ausführenden Firma darauf angesprochen. Er sicherte mir zu, dass die Kommunikation mit betroffenen Anliegern verbessert werde und dass ein Verlassen des Grundstücks sichergestellt werde (z.B. durch Verlegen provisorischer Überfahrten mit Stahlplatten). Letzteres sollte aber nur in ungeplanten Notfällen in Anspruch genommen werden, da das Vorhalten dieser Platte an allen Baustellen innerhalb der VG nicht möglich sei.

Hausanschlüsse

Ein großer Kritikpunkt ist auch die Verlegung der Hausanaschlussleitung in die Gebäude. Auch hier bestehen erhebliche Kommunikationsdefizite. Dies liegt sicherlich auch daran, dass im Rahmen der Vermarktungsphase mit Aussagen wie „In der Regel sind keine Grabungsarbeiten im Garten nötig, denn die Grabung vom Bordstein zum Haus erfolgt meist unterirdisch durch eine sogenannte Erdrakete oder Spühlbohrungen“ und „Besuche eines Bauingenieurs bezüglich des Hausanschlusses“ geworben wurde, welche aber nicht umgesetzt wurden. Leider sind hier der Ortsgemeinde die Hände gebunden.

Es ist schade, dass hier Erwartungshaltungen geweckt wurden, die dann nicht eingehalten werden.

In etlichen Fällen wurden die Hausanschlussleitungen in deutlich geringerer Tiefe verlegt wie die Straßenleitungen. Hier ist nach Absprache mit der VG Wirges mit den ausführenden Unternehmen eine Verlegetiefe von 40 cm vorzusehen.

Instandsetzung von Straßen und Wegen nach Verlegung

In vielen Fällen wird darüber Klage geführt, dass die Fahrbahn- bzw. Gehwegoberfläche nicht ordnungsgemäß bzw. noch gar nicht wiederhergestellt worden ist.

Hier bitte ich zu differenzieren. Der Pflasterbelag muss nach der einschlägigen Norm „DIN ATV 18318 Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen“ 0,5 bis 1,0 cm höher wie die daneben liegende Entwässerungsrinne oder Bordstein eingebaut werden. Insofern sind Klagen, dass nicht höhengleich eingebaut wurde, unberechtigt. Auch Fugen sind nach dieser Norm mit einer Breite von 4mm (+ - 1mm) vorzusehen.

Die Unternehmen sind gehalten genügend Fugensand aufzubringen und diesen einzukehren. Da die Fugen sich nicht in kurzer Frist füllen, ist ein oder mehrmaliges Nachkehren erforderlich. Dies obliegt zwar grundsätzlich dem ausführenden Unternehmen; das wird aber nichts dagegen haben, wenn der Grundstücksanlieger selbst zum Besen greift.

Meines Erachtens ein nicht hinzunehmender Sachverhalt, ist das wochen- und monatelange provisorische Verschließen der sogenannten Querschläge in den asphaltierten Fahrbahnbereichen. Entgegen anderslautender Informationen müssen diese provisorischen Verfüllungen nicht monatelang liegen, um Nachsetzungen abzuwarten. Vielmehr ist bei einer Ausführung gemäß den anerkannten Regeln der Technik , hier „ATV DIN 18328 Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen“, ein baldiges Verschließen ohne weiteres möglich. Dabei ist gemäß Ziffer 3.10.1 Mehrbreiten zur Rücknahme und Ziffer 3.10.1.1 vorzugehen, welche regelt: „Werden bei Aufgrabungen ungebundene Schichten aus- und wiedereingebaut, sind darüber liegende gebundene Trag- und Deckschichten um das Maß der Auflockerung der Randzonen der ungebundenen Schichten zurückzunehmen ...“. Durch diese Vorgehensweise wird sichergestellt, dass keine nachträglichen Setzungen eintreten.

Ich werde auf die Einhaltung dieser zwingenden technischen Anforderungen achten und diese einfordern.

Zeitlicher Aspekt

Wie ersichtlich kommen die Arbeiten nur schleppend voran. Teilweise passiert wochenlang gar nichts. Entgegen der im Wochenblatt vom 3. Juli veröffentlichten Pressemitteilung von Vodafone/Meridiam stehen die Arbeiten in Bannberscheid auch nicht kurz vor dem Abschluss; derzeit ist noch nicht die Hälfte der Leitungen verlegt worden. Auch der Anschluss des PoP-Containers ist bislang weder an das Stromnetz noch an das überregionale Glasfasernetz erfolgt. Auch die Mitteilung, dass in einigen Nachbarorten (Staudt, Moschheim) die Arbeiten auf Hochtouren laufen, ist angesichts des Umstands, dass dort teilweise noch nicht einmal genehmigte Verlegepläne vorliegen, nicht richtig.

Nach der Pressemitteilung wird nun von einer Fertigstellung bis zum Sommer 2025 ausgegangen.

Erneute Nachvermarktung

Unabhängig von den derzeitigen Problemen im Zusammenhang mit dem Glasfaserausbau, ist dies die derzeit einzige zukunftssichere Möglichkeit größere Datenmengen schnell zu übertragen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass damit zu rechnen ist, dass zum ende des Jahrzehntes nach und nach bestehende Kupfernetze außer Betrieb genommen werden könnten.

Insofern ist es zu begrüßen, dass den Anwohnern seitens Vodafone / Meridiam bis zum 31. Juli die Möglichkeit gegeben wurde, im Rahmen der Nachvermarktung sich die attraktiven Konditionen zum Hausanschluss und zur Hausinstallation zu sichern.

Georg Holl, Ortsbürgermeister

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