Ortsansicht Bannberscheid

Ortsgemeinde Bannberscheid

Sitzung des Gemeinderates am 20.02.2025

1.  Ausschreibung Strom- und Gaslieferverträge für die Lieferzeit von 2026 – 2028, Teilnahme an der Bündelausschreibung der Kommunen des Westerwaldkreises

Mit der Bündelausschreibung soll die Strom- und Gaslieferung für den Zeitraum vom 01. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 beschafft werden. Im Rahmen des Vertrages wird es eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr geben.

Der Ortsgemeinderat stimmte der Ausschreibung des kommunalen Strom- und Erdgasbedarfs für die Lieferjahre 2026 – 2028 zu. und bevollmächtigte die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung Strom und Erdgas im Auftrag der Ortsgemeinde vorzunehmen.

2. Sanierung des Flachdachs des Zwischenbaus der Aubachhalle

Die Flachdächer des Anbaus an der Aubachhalle, die im Jahr 1976 errichtet wurden, befinden sich in einem schlechten Zustand. Seit der Errichtung wurden keine umfassenden Sanierungsmaßnahmen an den Dächern durchgeführt. In den letzten Jahren mussten immer wieder kostenintensive Reparaturen vorgenommen werden, um die Funktionsfähigkeit der Dächer sicherzustellen. Diese Reparaturen stellen jedoch keine dauerhafte Lösung dar und verursachen kontinuierlich hohe KosteEine Kostenschätzung für die Sanierung des Flachdachs des Zwischenanbaus wurde erstellt und beläuft sich auf rd. 70.000 €.

Die Sanierung ist dringend erforderlich, um weitere Schäden am Gebäude zu verhindern und langfristig die Kosten für Reparaturen zu reduzieren. Die Maßnahme trägt zur Werterhaltung der Aubachhalle bei und sichert die Nutzbarkeit des Gebäudes für die Zukunft.

Der Ortsgemeinderat hat die Einschaltung eines Energieberaters beschlossen, um die Einwerbung möglicher Fördermittel zu prüfen. Diese Einschaltung soll jedoch nur dann erfolgen, wenn dadurch keine so starke zeitliche Verzögerung eintritt, welche eine Dachsanierung vor dem kommenden Winter nicht zulassen würde.

Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen, nach der zwischenzeitlich erfolgten Genehmigung des Haushaltes 2025 durch die Aufsichtsbehörde, zur Verfügung.


3. Ausstattung der Küche in der Aubachhalle

Mehrfach wurde in vergangenen Sitzungen angeregt, die Küche in der Aubachhalle mit einem Kochfeld und einem Backofen auszustatten. Der früher vorhandene und seit mehr als 10 Jahren funktionslose Gasherd musste entsorgt werden; der Gasanschluss wurde zurückgebaut.

Auch im Hinblick auf die Eigenschaft der Aubachhalle als Notfalltreffpunkt ist eine Kochmöglichkeit sinnvoll. Das Kochen, Wärmen und Erhitzen von Speisen bei Veranstaltungen im Foyer oder im Sitzungssaal würde nicht mehr notwendig.

Die voraussichtlichen Kosten für die benötigten Geräte und Unterschränke belaufen sich auf ca. 1.500 bis 2.000 €. Der Ortsgemeinderat hat deshalb den Vorsitzenden, Herr Obgm. Georg Holl, ermächtigt, im Rahmen der vorgenannten finanziellen Spanne Küchenmöbel und -geräte für ein Kochfeld, einen Backofen und eine zugehörige Dunstabzugshabe zu beschaffen.


4. Änderung der Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung

Der TOP diente der Vorberatung im Hinblick auf eine Fortschreibung der Friedhofs- und der Friedhofsgebührensatzung. Der Satzungsbeschluss soll in einer der nächsten Sitzungen erfolgen.

Dabei sollen u.a. folgende Punkte geprüft werden:

  • Klärung inwieweit 2 Urnen in einer Erdröhre bei der Bestattung unter Bäumen bestattet werden dürfen,
  • Vereinheitlichung der Gestaltungsvorschriften für Rasenreihengrabstätten und Bestattung unter Bäumen

Weiterhin sollte in der Friedhofsgebührensatzung die Anpassung der Gebühren für die Bestattung unter Bäumen vor dem Hintergrund des Entfalls der Grabbereitungskosten für diese Bestattungsform geprüft werden.

5.   Mitteilungen und Anfragen

Unter diesem TOP wurde u.a. mitgeteilt, dass

  • seitens der Aufsichtsbehörde (Kreisverwaltung des Westerwaldkreises) der Haushaltsentwurf 2025 genehmigt wurde,
  • nach Auskunft der Verbandsgemeindeverwaltung die Grundsteuerbescheide noch im Laufe dieser Woche versendet werden sollen. Die Bescheide für Wasser und Abwasser sollen zeitnah danach versendet werden.
  • nach Aussage der Verbandsgemeindewerke die beschädigte Insel innerhalb der nächsten 14 Tage ersatzlos beseitigt werden soll. Danach können auch wieder die noch fehlenden Poller am Fahrbahnrand aufgestellt werden.
  • Die diesjährige Aktion Saubere Landschaft am Samstag, den 12. April stattfindet.
  • Unter der Bezeichnung „Kunterbuntes Frühlingsfest“ am 29. März eine Veranstaltung in der Aubachhalle stattfindet. Dabei werden selbst gebastelte Produkte zum Kauf angeboten. Auch für das leibliche Wohl wird gesorgt sein.

Georg Holl, Ortsbürgermeister

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