Dies ist umso unverständlicher, als die Ortsgemeinde mittlerweile 5 Hundetoiletten an beliebten Hunderunden aufgestellt hat.
Gänzlich nicht nachvollziehbar ist der Umstand, dass sogar in direkter Nachbarschaft einer Hundetoilette die Hinterlassenschaften liegen gelassen werden oder der Hundekot zwar aufgesammelt, dieser aber dann mit der Tüte in die Büsche geworfen wird (weil wohl der Weg zum nächsten Mülleimer zu weit ist).
Das Wichtigste in Kürze
- Verschmutzungen mit Hundekot sind nicht nur unangenehm, sondern können auch für Tiere und Menschen gesundheitsgefährdend sein.
- Wer seinen Hund ausführt, muss dessen Hinterlassenschaften unverzüglich entfernen. Ausnahmen gelten nur für unzugängliche Stellen.
- Beim Liegenlassen von Hundekot kann das Ordnungsamt ein Bußgeld verhängen. Dessen Höhe legt jeweils die einzelne Kommune fest.
Welche Auswirkungen hat Hundekot auf die Umwelt?
Wenn ein Hund seine Ausscheidungen hinterlässt, ist dies zwar ein natürlicher Vorgang – aber vor allem bei gehäuftem Auftreten kann damit auch eine massive Belastung der Umwelt einhergehen. Zunächst einmal ist es für Spaziergänger und Jogger ärgerlich, wenn sie mit dem Schuh eine übelriechende „Tretmine“ erwischen. Doch darüber hinaus kann Hundekot nicht nur unangenehm, sondern auch gefährlich sein. Oft sind die Hinterlassenschaften mit Würmern, Bakterien und Viren infiziert, die anderen Tieren und Menschen gesundheitliche Probleme bereiten können.
So können Krankheitserreger aus Hundekot Rinder befallen, die auf der Weide grasen.
Wo darf ich Hundekot liegen lassen, wo nicht?
Wer seinen Hund ausführt, sollte dessen Hinterlassenschaften mit einem Plastiktütchen aufsammeln und im Restmüll entsorgen. Bannberscheid hat an einigen Stellen an öffentlichen Wegen dafür spezielle Hundekotbeutelspender und Müllbehälter aufgestellt.
Liegenlassen erlaubt
Grundsätzlich haben Hundehalter die Pflicht, den Hundekot aufzuheben und zu entsorgen. Ausnahmen gelten nur dort, wo die Entsorgung dem Halter nicht möglich oder nicht zumutbar ist und es sich bei dem Ort weder um ein Privatgrundstück noch um einen öffentlichen Platz bzw. Weg handelt. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Hund sein Geschäft im Wald oder in einem unzugänglichen Dickicht verrichtet.
Liegenlassen verboten
Verboten ist das Liegenlassen von Hundekot an öffentlichen Wegen, auf öffentlich zugänglichen Plätzen und auf fremden Privatgrundstücken. Dazu zählen nicht nur Gärten, sondern auch Freizeitgrundstücke, Schrebergärten, Wiesen und Felder.
Welche Konsequenzen drohen?
Zur Verschmutzung von öffentlichen oder privaten Flächen mit Hundekot gibt es kein bundesweites Gesetz. Da es hier um die Ordnung an öffentlichen Plätzen und das Nachbarrecht geht, sind für Vorschriften und Sanktionen die einzelnen Bundesländer und Kommunen zuständig.
Bußgelder im öffentlichen Raum
In aller Regel gilt es als Ordnungswidrigkeit, wenn ein Hundebesitzer die Hinterlassen-schaften seines Hundes an öffentlichen Wegen oder Plätzen nicht einsammelt.
Georg Holl, Ortsbürgermeister