Information nach. Art. 13/14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) der Verbandsgemeinde Wirges in Bezug auf die Festsetzung und Erhebung von Steuern und Gebühren
Die DS-GVO bildet die gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Dies stärkt die Rechte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger.
Die Wahrung der Transparenz bei der Datenverarbeitung ist für die Verbandsgemeinde Wirges von besonderer Bedeutung.
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer A und B
- Vergnügungssteuer
- Hundesteuer
- Landwirtschaftskammerbeitrag
- Ortskirchensteuer
- Pachten
- Abwasserbeseitigungsgebühr
- Wiederkehrende Beiträge Schmutz- und
- Niederschlagswasser
- Wasserverbrauchsgebühren
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
Verbandsgemeinde Wirges
Bahnhofstraße 10
56422 Wirges
vertreten durch Bürgermeisterin Alexandra Marzi
+49 2602 689100
poststelle@wirges.de
Steueramt der Verbandsgemeindeverwaltung Wirges
Bahnhofstraße 10
56422 Wirges
+49 2602 689127
+49 2602 689227
+49 2602 689128
abgaben@wirges.de
2. Beauftragter für den Datenschutz:
Verbandsgemeindeverwaltung
Bahnhofstraße 10
56422 Wirges
behördlicher Datenschutzbeauftragter
Christian Reck
+49 2602 689213
c.reck@wirges.de
3. Zweck und Notwendigkeit:
Abgabenerhebung
Sicherstellung der Aufgabenerfüllung durch Einnahmenerzielung, §94 GemO
4. Rechtsgrundlage:
Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, Abgabenordnung, Gewerbesteuergesetz, Grundsteuergesetz, Kommunalabgabengesetz RLP, Landesgebührengesetz RLP, Allgemeine Wasserversorgungssatzung, der Verbandsgemeinde Wirges, Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke Wirges, Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung, allgemeine Entwässerungssatzung, Zusätzliche Vertragsbedingungen Wasserversorgung, Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer der Verbandsgemeinde Wirges, Hundesteuersatzungen, Kirchensteuergesetz RLP, Kirchensteuerordnung für die Diözese Limburg, Landesgesetz über die Landwirtschaftskammer RLP, vertragliche Vereinbarungen
5. Kategorien personenbezogener Daten:
Persönliche Identifikations- und Kontaktdaten, z. B. Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum und –ort, Steuernummer, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
Für die Festsetzung und Erhebung der Abgaben erforderliche Informationen, z. B. Größe und Lage der Wohnung/Grundbesitz, Geschossflächenzahl, Wasserverbrauchsmengen, Informationen zu Hauptwohnung, Umsätze von Glücksspielgeräten, Anzahl von Hunden
Weitere Daten, z. B. Vertretungsbefugnisse, Bankverbindung, Angaben über geleistete oder erstattete Steuern und Gebühren, Angaben über abgegebene Steuererklärung und gestellte Anträge sowie Rechtsbehelfe
Daten von Dritten:
Gewerbesteuermessbescheide und Grundsteuermessbescheide sowie sonstige steuerrelevante Informationen der Finanzämter, Angaben von Eigentümern über Grundstücksveräußerungen, Gewerbemeldungen und Meldedaten von Gemeinden, Mitteilungen der Steuerberater, Angaben aus öffentlichen Registern (z. B. Handelsregister, Vereinsregister, Grundbuch, Insolvenzbekanntmachungen).
Angaben von Arbeitgebern, Vermietern, Kreditinstituten im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens oder bei Verweigerung der Aufklärung eines steuerrelevanten Sachverhalts, öffentlich zugängliche Informationen (Zeitungen, öffentliche Bekanntmachungen).
6. Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten:
Interne Stellen zur Weiterverarbeitung, z. B. Verbandsgemeindekasse Externe Stellen, z. B. Finanzämter im Rahmen der Festsetzung von Grundsteuer- bzw. Gewerbesteuermessbeträgen, Kammern/Innungen zur Festsetzung solcher Abgaben, die an Besteuerungsgrundlagen, Steuermessbeträge oder Steuerbeträge anknüpfen,
Statistische Behörden, soweit erforderlich,
Sonstige Finanzbehörden, soweit im steuerlichen Verfahren notwendig
Sonstige Gemeinden, soweit im steuerlichen Verfahren notwendig
7. Übermittlung an ein Drittland/Internationale Organisation:
Eine Übermittlung der verarbeiteten Daten ist nicht vorgesehen.
8. Speicherdauer bzw. –Kriterien:
Nach Maßgabe der steuerlichen Verjährungsfristen, §§ 169 bis 171 Abgabenordnung sowie §§ 228 bis 232 Abgabenordnung, mindestens so lange wie die personenbezogenen Daten für das Verfahren erforderlich oder um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§88 AO).
9. Betroffenenrechte:
- Auskunftsrecht (Art. 15); Recht auf Berichtigung (Art. 16)
- Recht auf Löschung (Art. 17); Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20); Widerspruchsrecht (Art. 21)
- Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77) wenn sie der Ansicht sind, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
10. Aufsichtsbehörde:
Im Rahmen der Grundsteuer/Gewerbesteuer
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Husarenstr. 30
53117 Bonn
Telefon: +49 (0)228 997799-0
Telefax: +49 (0)228 997799-5550
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de
Im Rahmen der sonstigen kommunalen Abgaben
Der Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 208-2449
Telefax: +49 (0) 6131 208 2497
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de
11. Widerrufsrecht:
Sollten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet worden sein, können Sie diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DS-GVO widerrufen. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zu Ihrem Widerruf berührt.
12. Profiling:
Ein Profiling gem. Art. 22 DS-GVO seitens der Verbandsgemeinde Wirges findet nicht statt.
Stand: 31.08.2023