Landespflegegeld

  • Leistungsbeschreibung

    Schwerbehinderte Menschen erhalten zum Ausgleich der durch ihre Behinderung bedingten Mehraufwendungen Pflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz. Das Landespflegegeld ist eine Leistung des Landes Rheinland-Pfalz.

    Das Landespflegegeld beträgt monatlich 384,- Euro. Berechtigte, die noch nicht 18 Jahre alt sind, erhalten diesen Betrag zur Hälfte.

    Angerechnet werden Leistungen, die nach anderen Rechtsvorschriften für den gleichen Zweck gezahlt werden. Leistungen bei häuslicher Pflege der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in Höhe des Pflegegeldes angerechnet, auch wenn es sich um Sachleistungen handelt.

    Ab dem Vorliegen von Pflegegrad 3 besteht kein Anspruch mehr auf Leistung von Landespflegegeld, da das Pflegegeld der Pflegekasse höher ist, als das Landespflegegeld.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Wirges

Zuständig für die Antragsbearbeitung ist die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises.

Sie können Ihren Antrag auch bei der Verbandsgemeinde Wirges abgeben; es erfolgt eine Weiterleitung an die Kreisverwaltung.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Aktuell sind wir dabei unsere Internetseite barrierefrei zugänglich zu gestalten.