Wahlen

  • Leistungsbeschreibung

    Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

    Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Aktuell sind wir dabei unsere Internetseite barrierefrei zugänglich zu gestalten.