Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und –verbände
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Sportverein oder –verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Teaser
Für die Nutzung einer nicht öffentlich zugänglichen Sportstätte, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde WirgesDie Verbandsgemeinde Wirges ist Träger von zentralen Sportstätten, die sowohl dem Schulsport als auch den Sportorganisationen und Vereinen für den Übungs- und Wettkampfbetrieb zur Verfügung stehen.
Sie können in den Belegungsplänen einsehen, wie und wann die Sportstätten derzeit belegt sind und ob noch Zeiten zur Verfügung stehen, an denen man für die Sportstätte eine Buchungsanfrage online absenden kann.
Für interessierte Bürger besteht darüber hinaus die Möglichkeit zu sehen, welcher Sport wann wo ausgeübt wird, damit man sich ggfs. vor Ort mit dem jeweiligen Verein in Verbindung setzen kann, und evtl. mal reinschnuppern und an einem Probetraining teilnehmen kann.
Die Belegung gilt erst nach Bestätigung durch die Verbandsgemeindeverwaltung als verbindlich gebucht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage
Die Nutzung der Sportstätte richtet sich nach kommunalen Satzungen in Verbindung mit: